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Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Andreas Aumann
BPI-Ratgeber: Salben & Co: Richtig gecremt ist halb genesen
16.02.2018 / ID: 283870
Politik, Recht & Gesellschaft
(Mynewsdesk) Tipp 1: Viel hilft nicht immer viel
Arzneimittel aus der Tube ziehen abhängig von ihrer Zusammensetzung schnell oder langsam ein. Fettige Präparate sollten in der Regel dünn aufgetragen und leicht einmassiert werden, wässrige ziehen in der Regel schnell von selbst ein. Hinweise zur genauen Dosierung und zur richtigen Anwendung finden Sie in der Packungsbeilage. Oder Sie fragen Ihren Arzt oder Apotheker.
Tipp 2: Duschen, cremen, Hände waschen
Bevor man Salben anwendet, lohnt es sich kurz nachzudenken, was man in den nächsten 15 Minuten danach tun möchte. „Stehen Duschen oder Baden auf dem Plan, sollten Sie lieber kurz warten und erst danach cremen“, rät der Apotheker. „Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Präparat noch nicht vollständig eingezogen ist und der Wirkstoff abgewaschen wird. Und natürlich gilt: Nach dem Cremen Hände waschen, damit der Wirkstoff nicht dahin gerät, wo er nicht hin soll, zum Beispiel ins Auge.“
Tipp 3: Auf die Haltbarkeit achten
Ist ein Arzneimittel abgelaufen, ist die sichere Anwendung und die Wirksamkeit nicht mehr gewährleistet. Das Haltbarkeitsdatum auf Salben und Cremes bezieht sich auf das ungeöffnete Medikament; im geöffneten Zustand ist es in der Regel noch etwa drei Monate haltbar. Hat sich das Arzneimittel verfärbt, seine Konsistenz geändert oder riecht es schlecht, sollte es nicht mehr angewandt, sondern wie alle abgelaufenen Arzneimittel über den Hausmüll entsorgt werden.
HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie können keinen Arztbesuch ersetzen.
Hinweis: Die Verwendung des Fotos ist unter der Quellenangabe Shutterstock/triocean und in Verbindung mit der Pressemeldung honorarfrei.
Ihr Ansprechpartner: Andreas Aumann, Tel. 030/27909-123, <a href="mailto:aaumann@bpi.de">aaumann@bpi.de</a>
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Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)
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