Nach der Grippe: Medikamente kontrollieren!
19.04.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
(Mynewsdesk) Wen in der nasskalten Zeit die Grippe oder eine Erkältung erwischt hat, der bekam vom Arzt wirksame Arzneimittel verschrieben. Wieder genesen, stehen nun viele Menschen vor angebrochenen Medikamentenpackungen und fragen sich: Welche Medikamente darf ich aufbewahren? Und wie entsorge ich die Medikamentenreste richtig? Britta Ginnow, Arzneimittelexpertin beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) weiß Rat.
Besondere Vorsicht bei Antibiotika-Resten
„Allgemein gilt: Medikamente dürfen auf keinen Fall in der Toilette oder Spüle entsorgt werden, da sie so die Umwelt belasten können“, so Ginnow. „Abgelaufene oder übrig gebliebenen Medikamente entsorgen Sie einfach im normalen Hausmüll. Das ist sicher und simpel. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, alte Medikamente zur Schadstoffsammelstelle der örtlichen Müllabfuhr zu bringen. Informationen hierzu finden Sie auf ‚www.arzneimittelentsorgung.de‘. Für die Entsorgung von Antibiotika gelten die gleichen Hinweise wie für andere Arzneimittel – nur ist es hier noch wichtiger, diese zu beachten! Die Wirkstoffe können im Klärwerk nicht oder nur unvollständig entfernt werden. Gelangen sie ins Grundwasser oder in Flüsse können sich resistente Bakterien bilden, wogegen Antibiotika nicht mehr wirken.
Schnupfenspray, Schmerzmittel und Erkältungssalben
„Flüssige Arzneimittel wie Hustensaft oder Schnupfenspray dürfen nicht in den Ausguss gekippt werden, denn das beeinträchtigt die Wasserqualität. Tropfen gehören samt Flasche in den Müll“, rät Britta Ginnow. „Medikamente samt Verpackung am besten in der Mitte des Hausmülls platzieren, damit Kinder sie nicht zufällig auflesen.“
Verfallsdatum beachten
„Anders als etwa beim Joghurt haben Arzneimittel keine Mindesthaltbarkeit, sondern Verfallsdaten, die unbedingt zu beachten sind“, so die BPI-Expertin. Die Angaben wurden im Rahmen der Zulassung des Medikaments sehr aufwendig bestimmt, um die sichere Einnahme zu gewährleisten. „Über das Verfallsdatum hinaus, wirkt das Medikament möglicherweise nicht mehr.“ Generell gilt: Das Verfallsdatum auf der Verpackungsaußenseite zeigt an, bis wann das Arzneimittel wirkt. Ginnow: „Wenn das Medikament bereits geöffnet ist, beachten Sie den Verbrauchszeitraum. Bis dahin muss es verbraucht werden; danach gehört es in den Hausmüll.“
HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie können keinen Arztbesuch ersetzen.
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