Datenschutz für Unternehmen: Kanzlei Mutschke hat ihre Kompetenzen erweitert
25.05.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Bielefeld, 25.05.2018. Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ihr Leistungsportfolio erweitert und vier ihrer Mitarbeiter als Fachkräfte für Datenschutz zertifizieren lassen. Damit kann die Kanzlei für ihre Mandanten jetzt auch externe Datenschutzbeauftragte stellen und sie noch besser zum Datenschutz beraten.
Hintergrund ist die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Diese trat am 25.05.2018 endgültig in Kraft und stellt deutlich höhere Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten als das bisher gültige Bundesdatenschutzgesetz. "Unsere Mandanten haben verstärkt Leistungen im Datenschutz nachgefragt", erklärt Nicole Mutschke. "Inzwischen beraten wir nicht nur, sondern stellen auch für viele Mandanten die gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzbeauftragten. Umso wichtiger war es uns, unsere Kompetenz auf diesem Gebiet auch nach außen durch eine DEKRA-Zertifizierung sichtbar zu machen."
Die Umsetzung der EU-DSGVO stellt Unternehmen unabhängig von Größe und Branche vor große Herausforderungen. Neu ist beispielsweise, dass Unternehmen eine umfangreiche Dokumentationspflicht trifft. Da auch anlasslose Prüfungen möglich sind und die Behörde bei Beschwerden von Bürgern ermitteln muss, sollten auch Mittelständler vorbereitet sein und diese schriftliche Dokumentation parat haben. Unternehmen, die die Vorschriften der EU-DSGVO nicht erfüllen, müssen mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise 2 bis 4 Prozent des Jahresumsatzes rechnen.
Weitere Informationen unter http://www.kanzlei-mutschke.de
Bildquelle: Kanzlei Mutschke
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Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Königsallee 60 f 40212 Düsseldorf
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