Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Patientenrecht: Top-Anwälte Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht München I.
29.05.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Landgericht München I vom 04.05.2018
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Verspätete Mammakarzinomdiagnose, 130.000,- Euro, LG München I, Az.: 9 O 21602/16
Chronologie:
Die Klägerin begab sich seit dem Jahre 2000 regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen bei dem Beklagten, einem Facharzt für Gynäkologie. Im Oktober 2014 stellte sie sich bei ihm vor, weil sie in der rechten Brust einen Knoten ertastet hatte. Der Beklagte diagnostizierte anhand eines Ultraschallbildes eine Zyste und teilte der Klägerin mit, dass es einige Monate dauern würde, bis diese wieder verschwinde. Eine weitere Untersuchung sei erst in fünf Monaten notwendig. Drei Monate später stellte sich die Klägerin erneut beim Beklagten vor, da der Knoten noch zu ertasten war und wurde erneut vertröstet. Eine Befunderhebung erfolgte nicht. Im Mai 2015 teilte die Klägerin dem Beklagten von Veränderungen der Brust mit, woraufhin dieser sie für Juli 2015 einbestellte. Erst dabei veranlasste der Beklagte erstmals eine Mammographie. Eine daraufhin veranlasste Stanzbiopsie bestätigte die Diagnose eines Brustkarzinoms. Es folgten umgehend Bestrahlungen der Wirbelsäule und eine Chemotherapie. Eine Mastektomie wurde erforderlich, zehn Lymphknoten entfernt, sowie Metastasen an der Wirbelsäule, Brustwand und der Lymphe bestrahlt, gefolgt von einer langwierigen Rehabehandlung. Seither ist der Gesundheitszustand der Klägerin stark eingeschränkt. Ihrer Berufstätigkeit kann sie nicht mehr nachgehen. Die Chancen auf eine Heilung stehen schlecht.
Verfahren:
Das Landgericht München I hat zu dem Geschehen ein fachmedizinisches Gutachten eingeholt. Der Gutachter führte im Ergebnis aus, dass bereits spätestens im Januar 2015 weitergehende diagnostische Maßnahmen und insbesondere eine Mammographie geboten gewesen wären. Er geht von einem groben Befunderhebungsfehler aus. Das Landgericht München I hat den Parteien sodann einen Vergleichsvorschlag über eine pauschale Abfindungssumme von 130.000,- Euro vorgeschlagen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Verspätete Karzinomdiagnosen stellen einen Standardfall im Bereich des Arzthaftungsrechtes dar. Die Konsequenzen können drastisch sein, so wie in dem vorliegenden Fall. Hätte der beklagte Facharzt die entsprechende Diagnostik schneller und damit zeitgerecht vorgenommen, so wäre der Klägerin mit hoher Wahrscheinlichkeit der vorliegende Gesundheitsschaden mit seinen ganzen Auswirkungen erspart geblieben, meint die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht von Ciper & Coll., Medizinrecht Berlin, Düsseldorf, München, unter Bezugnahme auf die Aussagen des vom Gericht bestellten Sachverständigen.
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