Was gehört in die Gehaltsabrechnung?
09.07.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Lohnzettel, Gehaltsabrechnung - egal, wie das Ding genannt wird: Wichtig ist, was hinten rauskommt; in diesem Fall, dass der Kontoeingang stimmt. Aber was gehört eigentlich auf den Lohnzettel? Welche Informationen muss er zwingend enthalten? ARAG Experten geben Auskunft.
Angaben richtig und vollständig
Aus der Lohnabrechnung können Sie als Arbeitnehmer ersehen, wie viel Brutto- und Nettogehalt sie bekommen. Sie enthält alle relevanten Informationen über Sie, die Ihr Arbeitgeber braucht, um das Arbeitsentgelt - Lohn oder Gehalt - richtig zu berechnen. Der Arbeitgeber ist es ja auch, der Ihre Sozialversicherungsabgaben berechnet und die Höhe Ihrer Steuern. Daher ist es wichtig, dass die Angaben richtig und vollständig sind. Laut ARAG Experten sollten Sie das ab und zu überprüfen, sonst wird Ihnen eventuell mehr abgezogen als unbedingt nötig. Die Lohnabrechnung enthält sowohl den Namen und die Anschrift Ihres Arbeitgebers als auch die Ihren. Ihr Geburtsdatum, Ihre Steueridentifikationsnummer und Ihre Sozialversicherungsnummer sind weiter vermerkt. Der Lohnabrechnung ist zu entnehmen, für welchen Abrechnungszeitraum sie gilt. Ihre Lohnsteuerklasse und eventuelle Kinderfreibeträge sind ebenso angegeben, wie Steuerfreibeträge, Kirchensteuerabzüge, der Beitragsgruppenschlüssel und die zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Brutto und Sozialversicherungsbrutto
In der Lohnabrechnung finden Sie Ihr Gesamtbruttoentgelt. Es setzt sich zusammen aus dem Gehalt, aus eventuellen geldwerten Vorteilen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber bekommen, aus Sachbezügen, vermögenswirksamen Leistungen und gegebenenfalls der betrieblichen Altersvorsorge. Diese Summe abzüglich der betrieblichen Altersvorsorge ist das Sozialversicherungsbrutto. Das bedeutet, dass von dieser Summe die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen werden. Der Arbeitgeber rechnet aus, wie hoch der Arbeitnehmeranteil ist, und führt diesen jeweils einzeln in der Lohnabrechnung auf. Die Beiträge zu den Sozialversicherungen tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte, abgesehen von der Unfallversicherung: Diese trägt allein der Arbeitgeber. Die Beiträge im Einzelnen:
Gesetzliche Krankenversicherung:
-Beitragssatz : 14,60 %
-Beitragssatz Arbeitgeberanteil : 7,30 %
-Beitragssatz Arbeitnehmeranteil : 7,30 %
-Zusatzbeitragssatz (trägt nur der Arbeitnehmer) : kassenindividuell
Soziale Pflegeversicherung:
-Beitragssatz : 2,55 % (AG und AN jeweils 1,275%)
-Beitragssatz für kinderlose Arbeitnehmer: 2,80 %
Gesetzliche Rentenversicherung
-Beitragssatz : 18,60 % (AG und AN jeweils 9,30 %)
-Höchstbeitrag monatlich (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) : 1.209,00 EUR (West) bzw. 1.078,80 EUR (Ost)
Arbeitslosenversicherung:
-Beitragssatz: 3,0 % (AG und AN jeweils 1,5 %)
Die Kirchensteuer liegt je nach Bundesland bei acht oder neun Prozent, und der Solidaritätszuschlag macht maximal 5,5 Prozent der Lohnsteuer aus.
Steuerbrutto
Von der Summe des Sozialversicherungsbruttos werden die Steuerfreibeträge abgezogen. Das Ergebnis ist das Steuerbrutto, also die Summe, aus der Ihre Steuern berechnet werden. Dies tut der Arbeitgeber unter Berücksichtigung Ihrer Steuerklasse. Die Höhe der Lohnsteuer ist abhängig von der Steuerklasse und von der Höhe Ihres Lohns. Grundsätzlich zahlen Besserverdiener eine höhere Lohnsteuer. So wird die Steuerbelastung für Menschen mit einem geringen Einkommen gesenkt.
Netto
Sind dann auch die Steuern abgezogen, bleibt das Nettoentgelt über. Von diesem werden nun noch eventuelle Sachbezüge oder vermögenswirksame Leistungen abgezogen, wenn Sie so etwas bekommen. Auch persönliche Abzüge werden an dieser Stelle angesetzt, zu denen etwa Lohnpfändungen oder Raten zur Abzahlung eines Arbeitgeberkredits gehören. Haben Sie ein Anrecht auf Aufwandsentschädigungen, die sozialversicherungs- und steuerfrei sind, werden sie aufgeschlagen. Die Endsumme auf der Lohnabrechnung ist die Auszahlungssumme, die Sie von Ihrem Arbeitgeber überwiesen bekommen.
Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/
http://www.ARAG.de
ARAG SE
ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.ARAG.de
redaktion neunundzwanzig
ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Brigitta Mehring
19.10.2020 | Brigitta Mehring
Herbstferien zu Corona-Zeiten: Verwirrung pur
Herbstferien zu Corona-Zeiten: Verwirrung pur
19.10.2020 | Brigitta Mehring
Einbrecher haben Hochkonjunktur
Einbrecher haben Hochkonjunktur
16.10.2020 | Brigitta Mehring
Alte Brillen spenden statt wegwerfen
Alte Brillen spenden statt wegwerfen
15.10.2020 | Brigitta Mehring
Corona-Kabinett: Von Schlupflöchern und drohendem Unheil
Corona-Kabinett: Von Schlupflöchern und drohendem Unheil
15.10.2020 | Brigitta Mehring
Bouldern: Kletterspaß ohne Seil
Bouldern: Kletterspaß ohne Seil
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.01.2025 | Sticker-Depot by Typographus GmbH
Sticker Depot greift den Trend auf: Elon-Musk-Zitat-Aufkleber jetzt im Sortiment!
Sticker Depot greift den Trend auf: Elon-Musk-Zitat-Aufkleber jetzt im Sortiment!
15.01.2025 | Alternative für Deutschland - Kreisverband Dillingen / Donau
Massive Behinderungen durch linksextreme Blockaden
Massive Behinderungen durch linksextreme Blockaden
15.01.2025 | BERLINER BÖRSEN ZEITUNG
Riesa: Brandenburger AfD-Fraktionschef Berndt Opfer einer kriminellen Attacke
Riesa: Brandenburger AfD-Fraktionschef Berndt Opfer einer kriminellen Attacke
14.01.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuerentlastungen 2025 für Familien und Arbeitnehmer
Steuerentlastungen 2025 für Familien und Arbeitnehmer
13.01.2025 | Politik für die Katz'
Song für weniger Streunerleid: "Ein Mi-Auh für meine Rechte"
Song für weniger Streunerleid: "Ein Mi-Auh für meine Rechte"