Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Wettbewerbsrecht
24.07.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Werbung eines Möbelhauses, die einen Rabatt "auf fast alles" verspricht, ist irreführend und unzulässig, wenn laut einer Fußnote die Produkte von rund 40 Herstellern davon ausgenommen sind. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Oberlandesgericht Köln.
OLG Köln, Az. 6 U 153/17
Hintergrundinformation:
Ist eine Werbung irreführend, können Verbraucherschutzverbände, Wettbewerbsvereine oder Konkurrenten dagegen vorgehen und Abmahnungen vornehmen oder gerichtliche Schritte einleiten. Gerade bei Rabattaktionen kommt es immer wieder zu Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, das den fairen Wettbewerb unter Konkurrenten, aber letztlich auch den fairen Umgang mit dem Verbraucher regelt. Der Fall: Ein Möbelhaus hatte in seiner Werbung einen Rabatt von 30 Prozent "auf fast alles" angekündigt. Eine Sprechblase darüber verwies darauf, dass der Rabatt für eine ganze Reihe von Warengruppen gelte, darunter Polstermöbel, Küchen und Schlafzimmer. Das Wort "fast" war im Vergleich zum Rest recht dünn gedruckt, zudem verwies eine Fußnote darauf, dass der Rabatt für die Produkte von insgesamt 40 Herstellern nicht gilt. Ein Wettbewerbsverein sah diese Werbung als irreführend an und mahnte das Möbelhaus ab. Als dies zu keinem Erfolg führte, veranlasste der Verein eine einstweilige Verfügung zwecks Unterlassung der Werbung. Das Urteil: Das Oberlandesgericht Köln erklärte nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice die Werbung für unzulässig und gestand den Wettbewerbshütern einen Unterlassungsanspruch gegen das Möbelhaus zu. Die Werbung täusche über einen Preisvorteil und sei deshalb unlauter. Der durchschnittliche Verbraucher müsse die Werbung so verstehen, dass allenfalls die in der Sprechblase nicht erwähnten Warenarten vom Rabatt ausgenommen seien. In Wirklichkeit sei dies jedoch vom Hersteller abhängig. Eine solch falsche Aussage könne das Möbelhaus auch nicht durch einen erläuternden Zusatz richtig stellen. Das bedeutet: Wer mit Rabatten auf "fast alles" wirbt, darf im Kleingedruckten nicht wieder fast alles vom Rabatt ausschließen. Generell sollten Verbraucher bei Rabatten genau hinschauen, denn häufig verbergen sich Einschränkungen hinter Fußnoten und Randbemerkungen.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 20. April 2018, Az. 6 U 153/17
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.
Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
D.A.S. Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung OLG Köln Wettbewerbsrecht Werbung Möbelhaus Rabatt Prozente Fußnote Ausnahme Verbraucher Wettbewerb Konkurrenten Irreführung Abmahnung
http://www.ergo.com
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
ERGO-Platz 2 40477 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Hansastraße 17 80686 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
19.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
14.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
13.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
06.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
05.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
26.11.2024 | StrategieSchmiede GmbH i.G.
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
26.11.2024 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
26.11.2024 | GRIN Publishing GmbH
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen