Bundesstraßen seit Juli 2018 mautpflichtig - Auch für den kommunalen Bauhof?
06.08.2018 / ID: 297037
Politik, Recht & Gesellschaft
Seit Juli 2018 sind mehr als 50.000 statt 15.000 Straßenkilometer mautpflichtig, denn die Mautpflicht gilt nun auch auf Bundesstraßen. Betroffen davon sind neben Transportunternehmen insbesondere Gewerbebetriebe, wie z.B. Landschaftsgärtner oder Bauunternehmen.
Doch welche Auswirkungen hat die neue Mautregelung auf Kommunen?
- Gilt diese auch für den kommunalen Bauhof?
- Wie verhält es sich, wenn Bundesstraßen mit Kommunalfahrzeugen genutzt werden, um Gemeindestraßen zu erreichen?
Wichtige Informationen hierzu liefert die druckfrische Ausgabe des Fachmagazins "der bauhofLeiter". Die Fachzeitschrift behandelt stets aktuelle Themen und unterstützt Verantwortliche in ihrem Arbeitsalltag auf dem Bauhof.
In der aktuellen Ausgabe finden die Leser u. a. diese Themen:
Titelthema
- Winterdienst - Belastung für Mitarbeiter
Arbeitssicherheit
- Rückwärtsfahren im kommunalen Bauhof
Tipps und Infos
- Neue Lkw-Maut auf Bundesstraßen: Was gilt hier für den Bauhof?
- Kontrolle der Salzsilos
Erfahrungsberichte und Interviews
- Neues Erfassungssystem beim Bauhof Blaustein
Die Zeitschrift "der bauhofLeiter - Recht, Personal und Technik im kommunalen Bauhof" unterstützt Bauhofleiter bei allen anfallenden Arbeiten und rechtlichen Fragen im Arbeitsalltag. Sie bietet schnell und einfach Informationen über Personalthemen, Arbeitssicherheit, Erfahrungsberichte und Tipps für alle Arbeiten.
Mehr Informationen zur Fachzeitschrift sowie den Abonnementmöglichkeiten finden Interessierte unter: http://www.forum-verlag.com (https://www.forum-verlag.com/4444?ca=1236-5)
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