Es gibt Alternativen zu langer Erbauseinandersetzung
08.08.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Weilheim. Das Ziel einer Erbauseinandersetzung ist es, den Nachlass unter den Erben aufzuteilen. Die Erbengemeinschaft bzw. Eigentümergemeinschaft wird in Folge dessen aufgelöst. Dieser Weg wird häufig gewählt, wenn es um Immobilien oder Grundstücke geht und die Vorstellungen, wozu die Objekte genutzt werden sollen, bei den Erben weit auseinanderliegen. Oftmals enden solche Auseinandersetzungen auch vor Gericht.
Ein erster Schritt ist das Aufsetzen eines einvernehmlichen Erbauseinandersetzungsvertrags, was jedoch in den meisten Fällen sehr schwierig ist. Das Konfliktpotenzial ist hoch. Wenn also mithilfe des Vertrags keine Einigung erzielt werden kann, gibt es im Rahmen einer sogenannten Auseinandersetzungs- bzw. Teilungsklage verschiedene Klagewege. Die Teilungsklage ist daher der Sammelbegriff für mehrere unabhängige Klagen oder gerichtliche Prozesse zum Zwecke der Auslösung der Erbengemeinschaft. Sobald einer dieser Klagen nicht erfolgreich abgeschlossen wird, ist die Auflösung der Erbengemeinschaft gescheitert. Eine Klage sollte daher gut vorbereitet sein und die gesetzlichen Fristen beachtet werden.
Dieser Findungsprozess kann allerdings sehr lange andauern, durchschnittlich sollte mit knapp zwei Jahren gerechnet werden. Ob jedoch dann das erzielte wirtschaftliche Ergebnis zufriedenstellend ist, kann nicht garantiert werden. Zu der Dauer des Verfahrens und der Unsicherheit bezüglich des Ausgangs kommen noch die beträchtlichen Kosten für den eigenen Anwalt sowie das Gericht hinzu. Verliert der Erbe die Auseinandersetzungsklage, müssen zusätzlich die Kosten für den gegnerischen Anwalt übernommen werden.
Die Experten der ErbTeilung GmbH plädieren daher wenn möglich für Alternativen, um den Klageweg zu vermeiden. Der Klageweg wird nur beschritten, wenn absolut notwendig. Entscheidend ist dabei immer, dass das Erbe nicht durch Kosten geschmälert wird, ohne dafür ein wirtschaftlich akzeptables Ergebnis sicherstellen zu können. Die Berater für Erbengemeinschaften haben sich auf die Fahnen geschrieben, individuelle und der Situation angemessene Lösungen zu finden, um die betroffenen Menschen zu unterstützen und ihnen unkompliziert weiterzuhelfen,
„Aufgrund unserer jahrelangen Expertise raten wir den Erben, den Klageweg möglichst zu vermeiden, da er in den meisten Fällen sehr langwierig ist und häufig nicht von Erfolg gekrönt ist. Sind die Erben finanziell nicht gut aufgestellt, müssen zusätzlich noch Erbschaftsdarlehen oder die Prozessfinanzierung beantragt werden. Es gibt gute Alternativen zum Standardweg Erbauseinandersetzung, wie beispielsweise der Erbteilverkauf oder die Erbabwicklung“, erläutert Manfred Gabler, Geschäftsführer der ErbTeilung GmbH, die Optionen der Erben.
Bezahlung der Berater erfolgt nicht nach Aufwand, sondern nach Erfolg
Es gibt noch einen Grund sich von unabhängigen Experten, statt vom Anwalt beraten zu lassen: Im Gegensatz zu den meisten Anwälten arbeiten die Experten der ErbTeilung GmbH nicht stundenbezogen, sondern die Bezahlung wird erst im Erfolgsfall fällig. Es besteht daher kein finanzielles Risiko und die Abwicklung wird darüber hinaus in einem Rundum-sorglos-Paket übernommen.
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