Harter Brexit: Noch Eu-Domains für Briten?
11.09.2018 / ID: 299628
Politik, Recht & Gesellschaft
Am 28. März 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung an die Nutzer der Eu-Domains (http://www.domainregistry.de/eu-domains.html), die aus Großbritannien stammen. In diesem Dokument heißt es:
"Vorbehaltlich etwaiger Übergangsvereinbarungen, die in einer möglichen Austrittssvereinbarung enthalten sein könnten, wird der EU-Rechtsrahmen für die Top Level Domain .eu ab dem Austrittsdatum für das Vereinigte Königreich nicht mehr gelten. [...]
"Zum Zeitpunkt des Widerrufs sind Unternehmen und Organisationen, die im Vereinigten Königreich, aber nicht in der EU niedergelassen sind, und natürliche Personen, die im Vereinigten Königreich ansässig sind, nicht länger berechtigt, EU-Domain zu registrieren oder, sofern sie EU-Domaininhaber sind, EU-Domains zu erneuern, die vor dem Austrittsdatum registriert wurden."
Diese Erklärung bedeutet, daß bei einem harten Brexit, Briten keine Eu-Domains mehr bekommen dürfen. Falls es Vereinbarungen gibt, wird man vermutlich den Briten ähnlich wie den Norwegern und Schweizer gestatten, eu-Domains zu registrieren.
Sicherlich wird es aber selbst bei einem harten Brexit Registrare geben, die Treuhandlösungen für Briten anbieten.
Hans-Peter Oswald
http://www.domainregistry.de/eu-Domains.html
http://www.domainregistry.de/eu-Domain.html
Bildquelle: InspiredImages
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Secura GmbH
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