Pressemitteilung von Ginter Leonid

DSGVO: Schufa-Eintrag löschen lassen


Politik, Recht & Gesellschaft

Negative Schufa-Einträge mit Hilfe der DSGVO löschen.

Die seit 25. Mai 2018 uneingeschränkt geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat auch Auswirkungen auf die Speicherung und Löschung von Schufa-Einträgen. Nach den neuen Regelungen darf die Schufa die ihr gemeldeten Einträge nämlich nur noch dann speichern, wenn der Betroffene hierzu seine Einwilligung erteilt hat oder die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung der berechtigten Interessen der Schufa notwendig ist (Art. 6 DSGVO). Die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen in Verbindung mit dem Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO sind für die Löschung von Schufa-Einträgen von enormer Bedeutung. Hinzu kommt, dass für die Dauer der Prüfung die Verarbeitung der entsprechenden Daten gem. Art. 18 Abs. 1 d) EU-DSGVO einzuschränken ist.

Schufa-Eintrag löschen lassen

Bei der Feststellung, ob die Speicherung zur Wahrung der berechtigten Interessen notwendig ist, muss stets eine Interessenabwägung zwischen den Interessen der Schufa und denen des Betroffenen vorgenommen werden. Dabei muss die Schufa zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Betroffenen überwiegen. Die Schufa trifft dabei die Darlegungs- und Beweislast für die überwiegenden Weiterverarbeitungsgründe; das folgt aus der Wendung in Art. 21 Abs. 1 S. 2 EU-DSGVO, dass der Verantwortliche diese Gründe nachweisen können muss (vgl. EG 69 S. 2).
Nur wenn sich im Rahmen dieser Interessenabwägung herausstellt, dass berechtigte Interessen der Schufa gegenüber den Interessen des Betroffenen überwiegen, dürfen die Daten weiter verwendet werden.
Anderenfalls hat die Schufa die Daten nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. c EU-DSGVO zu löschen.

Unterstützung durch einen spezialisierten Schufa-Anwalt notwendig

Es bedarf der rechtlichen Aufbereitung und sorgfältigen Darlegung der Interessen des Betroffenen gegenüber der Schufa, da diese derartige Anfragen sonst mit einem Standard-Schreiben zurückweist.
Nur wenn von Anfang an richtig vorgegangen wird, bestehen die besten Chancen, dass entsprechende negative Einträge möglichst zügig gelöscht werden.

Etabliert hat sich in diesem Bereich die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB mit Sitz in Hamm, die auf die Löschung von Schufa-Einträgen spezialisiert ist und bereits für eine Vielzahl von Betroffenen die Löschung erfolgreich durchsetzen konnte. Unter der Service-Nummer 02381-4910696 oder per E-Mail unter info@gs-rechtsanwaelte.de können Interessierte Kontakt zur Kanzlei aufnehmen.
Schufa Schufa-Eintrag Schufaeintrag löschen Schufa DSGVO Schufa Datenschutzgrundverordnung Schufa-Eintrag löschen Schufa-Eintrag mit DSGVO löschen Schufa-Anwalt Schufa Rechtsanwalt Schufaeint

http://www.gs-rechtsanwaelte.de
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Otto-Krafft-Platz 24 59065 Nordrhein-Westfalen - Hamm

Pressekontakt
http://www.gs-rechtsanwaelte.de
Ginter Schiering Rechtsanwälte
Otto-Krafft-Platz 24 59065 Nordrhein-Westfalen - Hamm


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Ginter Leonid
30.09.2019 | Ginter Leonid
Saubere Schufa nach Insolvenz
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
26.11.2024 | StrategieSchmiede GmbH i.G.
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
26.11.2024 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 419.370
PM aufgerufen: 71.198.560