Pressemitteilung von Janette Vehse

Rechtlicher Beistand bei Immobilienkauf in Spanien laut Janette Vehse unverzichtbar


Politik, Recht & Gesellschaft

Denia, 13.11.2018. Der Immobilienmarkt in Spanien boomt. Auch bei Deutschen erfreut sich der Erwerb von Ferienwohnungen oder Altersresidenzen immer größerer Beliebtheit. Doch bevor man den neuen Immobilienbesitz im sonnigen Spanien genießen kann, stehen insbesondere ausländischen Käufern zahlreiche Hürden im Weg. Wie die Erfahrungen von Janette Vehse bestätigen, ist es in solchen Fällen unbedingt sinnvoll, einen umfangreichen rechtlichen Beistand zurate zu ziehen. Mit dieser Hilfe können kostspielige Fallstricke zuverlässig vermieden werden.

Janette Vehse rät zu größtmöglicher Kontrolle

Wenn die potenzielle Traumimmobilie gefunden wurde, neigen einige Käufer zu voreiliger Euphorie und vernachlässigen die genaue Prüfung weiterer Faktoren. Janette Vehse erklärt hierzu: "Über den baulichen Zustand hinaus, muss die rechtliche und finanzielle Situation des Objekts eindeutig geklärt sein, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten."
Ohne die nötigen Fachkenntnisse über das spanische Immobilienrecht könne es laut ihren Erfahrungen ansonsten nach Vertragsabschluss zu bösen Überraschungen kommen, die zuvor leicht vermeidbar gewesen wären. Bevor es zu weiteren Gesprächen kommt, sei es laut Janette Vehse zunächst nötig, die Eigentumsrechte und Verfügungsberechtigungen des Verkäufers zu kontrollieren. Auch Bewohnbarkeit und Lastenfreiheit der Immobilie seien vom Käufer zweifelsfrei zu bescheinigen. Bei der Prüfung der zugehörigen Dokumente stößen deutsche Käufer jedoch nicht nur aufgrund der Sprachbarriere auf Probleme, wie Janette Vehse betont.

Käufer tragen häufig zu große Steuerlast

Vor Vertragsunterzeichnung sollten sich Käufer absichern, nicht mehr Kosten zu tragen, als nötig. Zu den standardmäßigen Nebenkosten des Käufers zählen neben der Grunderwerbssteuer auch die Notar- und Grundbuchkosten. Die Bodenwertzuwachssteuer muss der Verkäufer tragen. In Einzelfällen, in denen der Verkäufer nicht aus Spanien kommt, wird diese Steuer jedoch auf den Käufer ausgestellt. Mit den nötigen Erfahrungen lässt sich diese Abgabe problemlos im Vorhinein berechnen und vom Immobilienpreis abziehen. Auch schwer erkennbare Gewährleistungssausschlüsse lassen sich mit dem fachkundigen Blick auf die Vertragsgestaltung zuverlässig verhindern.

Janette Vehse, Juristin, Mitglied der deutsch-spanischen Juristenvereinigung. Janette Vehse & Partner, Denia

Über Janette Vehse

Janette Vehse ist Juristin mit abgeschlossenem Jurastudium in Deutschland und Auslandsstudium in Spanien.
Sie ist Mitglied der deutsch-spanischen Juristenvereinigung und diplomiert im spanischen Immobilienrecht.
Eine Rechtsberatung erfolgt ausschließlich in Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten.

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