Pressemitteilung von Brigitta Mehring

ARAG Verbrauchertipps


Politik, Recht & Gesellschaft

Kündigung wegen zweiter Ehe unzulässig
Seit 18 Jahren arbeitet er in dem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf. Mittlerweile Chefarzt, hatte der Mann in den Augen der Klinikleitung nur ein Manko: Nach der Scheidung von seiner Frau heiratete er ein zweites Mal. Das Problem dabei: Als Katholik darf er sich nach Kirchenrecht kein weiteres Mal trauen lassen. Die Kündigung seines katholischen Arbeitgebers folgte prompt. Der Grund: Der Chefarzt habe seine Loyalitätspflicht verletzt. Doch der leitende Arzt zog vor Gericht. Bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Und der entschied zu seinen Gunsten und gab den Fall an das deutsche Bundesarbeitsgericht zurück, das nun endgültig urteilen muss. Das Argument der EuGH-Richter: Die Kündigung kann durchaus eine Diskriminierung darstellen. Denn erstens beschäftigt das Krankenhaus auch evangelische Ärzte, die nach einer zweiten Hochzeit nicht mit der Kündigung rechnen müssen. Darüber hinaus ist es für die Arbeit des Arztes, also die Beratung und medizinische Pflege von Patienten, nicht notwendig, das katholische Eheverständnis zu akzeptieren (EuGH, Az: C-68/17. Nach Ansicht von ARAG Experten hat dieses Urteil aus Luxemburg durchaus eine grundsätzliche Bedeutung, da es das bislang starke Selbstbestimmungsrecht von Kirchen im Arbeitsrecht deutlich einschränkt.

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/

Stinkefinger als Aufkleber am Auto verboten
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Kfz-Kennzeichen jederzeit gut lesbar sein müssen. Dazu gehört auch, dass keine verwirrenden Veränderungen am Nummernschild vorgenommen werden dürfen, selbst wenn die Lesbarkeit der Ziffern und Buchstaben nicht beeinträchtigt ist. Konkret geht es um einen Aufkleber, auf dem ein Stinkefinger prangt. Kein Problem an sich. Wenn der Fahrzeughalter den Sticker nicht gerade in den EU-Sternenkranz auf seinem Nummernschild geklebt hätte. Das gilt laut Fahrzeugzulassungsverordnung nämlich als Ordnungswidrigkeit und kostete den Scherzbold zehn Euro (Amtsgericht Zeitz, Az.: 13 OWi 721 Js 210685/16).

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Airline auch für Sicherheit bei Ein- und Ausstieg verantwortlich
Wenn Passagiere beim Ein- oder Aussteigen in bzw. aus dem Flieger ausrutschen, haftet nach Angaben der ARAG Experten unter Umständen die Airline. In einem konkreten Fall hatte sich ein Mann verletzt, als er beim Einsteigen in den Flieger auf der Fluggastbrücke stürzte und sich dabei verletzte. Er war auf einer feuchten Stelle ausgerutscht, die sich durch Kondenswasser gebildet hatte. Seine Forderungen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld lehnte die Fluggesellschaft zunächst ab. Die Richter hingegen verwiesen auf das Montrealer Übereinkommen, nach dem die Schutzvorschriften über den Flugverkehr auch für den komplette Einsteigevorgang gelten (Bundesgerichtshof, Az.: X ZR 30/15).

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/
ARAG Versicherung

http://www.ARAG.de
ARAG SE
ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf

Pressekontakt
http://www.ARAG.de
redaktion neunundzwanzig
Lindenstraße 14 50764 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Brigitta Mehring
19.10.2020 | Brigitta Mehring
Herbstferien zu Corona-Zeiten: Verwirrung pur
19.10.2020 | Brigitta Mehring
Einbrecher haben Hochkonjunktur
16.10.2020 | Brigitta Mehring
Alte Brillen spenden statt wegwerfen
15.10.2020 | Brigitta Mehring
Bouldern: Kletterspaß ohne Seil
Weitere Artikel in dieser Kategorie
26.04.2024 | HELP-Akademie- die zertifizierte Bildungseinrichtung
Der Sachkundelehrgang für Berufsbetreuer
25.04.2024 | Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Zum Pankower Kleingarten-Skandal: Das Ministerium für Staatssicherheit bringt sich in Erinnerung.
23.04.2024 | Annette Dobesch - Agentur für Content und Design
Europas verdrängter Krieg lehrt Verantwortung für Frieden
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 103
PM gesamt: 409.286
PM aufgerufen: 69.429.767