ARAG Verbrauchertipps
29.01.2019
Politik, Recht & Gesellschaft
Hartz IV-Leistungen auch für Au-pairs
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass jeder EU-Bürger, dessen Wochenarbeitszeit mehr als zehn Stunden betragen hat, nachfolgend Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen hat. Dies gilt auch für Au-pairs, die für einen begrenzten Zeitraum bei Gastfamilien in Deutschland arbeiten. In einem konkreten Fall hatte eine Kroatin für ein halbes Jahr zwischen vier und fünf Stunden täglich bei einer deutschen Gastfamilie gearbeitet und neben freier Kost und Logis monatlich 260 Euro verdient. Nach ihrer Au-pair-Zeit arbeitete sie kurz als Empfangskraft in einem Hotel, anschließend beantragte sie beim Jobcenter Hartz IV. Dieses verweigerte zunächst die Zahlung, weil es die Kroatin nicht als Arbeitnehmerin akzeptierte. Die junge Frau klagte erfolgreich dagegen (Sozialgericht Landshut, Az.: S 11 AS 624/16).
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Höhere Kfz-Steuer durch neue Abgasprüfung?
Seit 1. September 2018 werden neu zugelassene Pkw mit einem neuen Verfahren auf ihre Abgaswerte überprüft. Die "Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicels Test Procedure", kurz WLTP, soll realistischere Abgaswerte eines Fahrzeugs ergeben, als dies bisher der Fall war. Nach Angaben der ARAG Experten könnte sich dadurch allerdings für viele Halter die Kfz-Steuer erhöhen, da durch das neue WLTP-Verfahren in der Regel höhere CO2-Werte geliefert werden und sich die Steuer nach dem CO2-Wert und dem Hubraum richtet.
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Mietminderung, wenn das Warmwasser zu lange dauert
Manche Warmwasserleitungen sind nicht nur nervig, sondern die reinste Wasserverschwendung. Man muss das Wasser minutenlang laufen lassen, bis es endlich warm wird. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass dies sogar ein Grund für eine Mietminderung sein kann. Entsprechend einer DIN-Norm muss das Wasser nach 30 Sekunden mit 55 Grad Celsius aus der Leitung sprudeln, ansonsten handelt es sich um einen Mietmangel, der eine Mietminderung von bis zu fünf Prozent rechtfertigen kann, bis der Mangel behoben ist (Amtsgericht Berlin-Mitte, Az.: 7 C 82/17).
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