ZDF-Software verletzt Urheberrecht
10.02.2011 / ID: 3122
Politik, Recht & Gesellschaft
Hamburg, 10. Februar 2011 - Die ZDF-Software "WISO Mein Büro 2009" verletzt das Urheberrecht. Zu dieser Entscheidung kommt das Landgericht Bochum. Damit gab erstmals ein deutsches Gericht einem Software-Entwickler Recht, der beim Vertrieb eines Programms seine in der Lesser General Public License (LGPL) verankerten Urheberrechte als verletzt ansah (AZ I-8 O 293/09).
Die adhoc dataservice GmbH aus Virneburg kann Schadenersatz fordern. Hintergrund: Die ZDF-Bürosoftware "WISO Mein Büro 2009" hat das Open-Source-Programm "FreeAdhocUDF" ohne Nennung des Quellcodes in ihre Software implementiert. "FreeAdhocUDF" war unter den Bedingungen der Lesser General Public License (LGPL) im Internet frei veröffentlicht und kostenlos zur Verfügung gestellt worden. Nach Auffassung des Bochumer Landgerichts hat das beklagte Software-Unternehmen das Programm jedoch unberechtigt verwendet, indem es bei der späteren Nutzung weder Autor noch Quelltext genannt hat.
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr sieht in dem Urteil eine richtungsweisende Entscheidung für die gesamte Branche: "Open-Source-Entwickler haben bisher nicht versucht, ihre Urheberrechte einzuklagen. Das Risiko, den Prozess zu verlieren und auf den Kosten sitzen zu bleiben, war ihnen bisher zu groß. Das dürfte sich nun ändern." Bahr hatte den Geschäftsführer der adhoc dataservice GmbH, Dipl.-Ing. Christoph Theuring, in dem Rechtsstreit vertreten. "Mir war es wichtig, den kommerziellen Missbrauch von Open-Source-Angeboten zu stoppen", sagt Theuring. "Die finanzielle Entschädigung spielte bei meiner Klage keine Rolle."
Das Bochumer Urteil stärkt die Position der freien Software-Entwickler - auch wenn für die Kreativen im Open-Source-Bereich wirtschaftliche Interessen nicht im Vordergrund stehen. Oftmals ist die Nennung des Autorennamens viel entscheidender in der Szene, um beispielsweise für neue Aufträge weiterempfohlen zu werden. In welcher Höhe die Buhl Data Service GmbH Schadensersatz zahlen muss, wird im weiteren Verlauf der Stufenklage entschieden.
Das Urteil im Volltext steht allen Interessierten kostenlos auf der Website der Kanzlei Dr. Bahr zur Verfügung: http://www.dr-bahr.com/download/zdf-wiso-mein-buro-urheberrechtswidrig.pdf
http://www.Dr-Bahr.com
Kanzlei Dr. Bahr
Mittelweg 41 a 20148 Hamburg
Pressekontakt
http://www.Dr-Bahr.com
Kanzlei Dr. Bahr
Mittelweg 41 a 20148 Hamburg
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Bahr Dr. Martin
10.02.2011 | Bahr Dr. Martin
Gericht stärkt Position der Open-Source-Branche
Gericht stärkt Position der Open-Source-Branche
Weitere Artikel in dieser Kategorie
10.10.2025 | MIT Nordbaden
MIT Nordbaden stellt sich neu auf - Neuer Bezirksvorstand nimmt Arbeit auf
MIT Nordbaden stellt sich neu auf - Neuer Bezirksvorstand nimmt Arbeit auf
10.10.2025 | autónomy - world-wide-wealth
FRIEDEN - Nachhaltig mit ZEIT-, RAUM- und DYNAMIK-Formeln
FRIEDEN - Nachhaltig mit ZEIT-, RAUM- und DYNAMIK-Formeln
08.10.2025 | ANINOVA e.V.
Erfolg für ANINOVA: Skandal-Schlachthof in Wassertrüdingen bleibt für immer geschlossen
Erfolg für ANINOVA: Skandal-Schlachthof in Wassertrüdingen bleibt für immer geschlossen
07.10.2025 | ANINOVA e.V.
Nach Aufdeckung von Tierquälerei: Staatsanwaltschaften ermitteln gegen drei KFC-Zulieferer
Nach Aufdeckung von Tierquälerei: Staatsanwaltschaften ermitteln gegen drei KFC-Zulieferer
04.10.2025 | Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Kleingärtner
Gartenfreunde Pankow / Eine satzungsrechtliche Rückkehr zur Kleinau-Zeit steht bevor.
Gartenfreunde Pankow / Eine satzungsrechtliche Rückkehr zur Kleinau-Zeit steht bevor.
