Pressemitteilung von Brigitta Mehring

ARAG Recht schnell...


11.04.2019 / ID: 316476
Politik, Recht & Gesellschaft

+++ Videoüberwachung beim Zahnarzt +++
Eine Videoüberwachung in einer Zahnarztpraxis, die ungehindert betreten werden kann, unterliegt strengen Anforderungen an die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit. Dies hat das laut ARAG Bundesverwaltungsgericht entschieden und die Klage einer Zahnärztin abgewiesen, die gegen die ihr erteilten Auflagen geklagt hatte (Urteil vom 27.03.2019, Az.: 6 C 2.18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BVerwG (https://www.bverwg.de/de/pm/2019/22).

+++ Widerruf auch ohne Folie auf Matratze +++
Verbraucher können den Kauf einer Matratze im Internet auch dann widerrufen, wenn sie die Schutzfolie nach der Lieferung entfernt haben. ARAG Experten verweisen auf das Urteil des Europäische Gerichtshofes vom 27.03.2019. Das Widerrufsrecht sei nicht aus Gesundheitsschutz- oder Hygienegründen ausgeschlossen, da eine Matratze wie ein Kleidungsstück gereinigt und dann weiterverkauft werden könne (Az.: C-681/17).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des EuGH (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/p1_1848597/de/).
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