Personalkosten berechnen - aber wie?!
30.04.2019
Politik, Recht & Gesellschaft
Freiburg, 30. April 2019 - Am ersten Mai ist es wieder soweit: Der Tag der Arbeit wird gefeiert. An seinem Anfang stand die Durchsetzung des achtstündigen Arbeitstages in Deutschland. Für Arbeitgeber ein guter Anlass, um sich einmal dem Personal und dessen Kosten zu widmen. Denn Lohn und Gehalt machen gerade bei kleinen Unternehmen einen Großteil der Gesamtkosten aus. Da lohnt es sich, genau hinzusehen und zu kalkulieren.
Kompetente Mitarbeiter sind ein wichtiger Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Doch Lohn und Gehalt sind auch in den meisten Unternehmen der größte Kostenblock. In vielen Firmen machen die Personalkosten mehr als 40 Prozent der Gesamtkosten aus, in Dienstleistungsbetrieben sogar häufig mehr als 80 Prozent. Insofern ist es wichtig, die Personalkosten vollständig zu ermitteln, um feststellen zu können, ob sich die Beschäftigung eines Mitarbeiters lohnt.
Personalkosten sind mehr als Gehaltskosten
Wer Mitarbeiter beschäftigt, hat Personalkosten. Und die sind höher, als viele Unternehmer glauben. Sie müssen nämlich nicht nur Bruttogehalt und gesetzliche Sozialabgaben berücksichtigen, sondern auch weitere Kosten z.B. für Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Weiterbildung, Ausfallzeiten oder die Einrichtung eines Arbeitsplatzes. Dafür gibt der Beschäftigte seine Arbeitskraft als Gegenleistung. Dieser Nutzen sollte seine Personalkosten deutlich übersteigen, denn nur dann ist sichergestellt, dass jeder Angestellte seinen Anteil dazu beiträgt, dass die Firma einen Gewinn erzielen und betriebswirtschaftlich erfolgreich sein kann.
Wie lässt sich nun aber die Rentabilität eines Angestellten berechnen? Es gilt die Faustregel: In Dienstleistungsbetrieben ist es meist ausreichend, wenn jeder Arbeitnehmer etwa das Zweifache seiner Personalkosten an zusätzlichem Umsatz erwirtschaftet. Dann trägt er nicht nur seine eigenen Kosten, sondern leistet darüber hinaus auch einen Beitrag zur Deckung der Fixkosten. In Produktions-, Handwerks- oder Handelsunternehmen kommen zusätzlich variable Kosten hinzu - beispielsweise für Material oder Waren im Einkauf. Diese variablen Kosten sind dann auf den oben ermittelten Umsatz aufzuschlagen.
Personalkosten richtig berechnen - so gelingt"s
Um die Personalkosten eines Beschäftigten vollständig berechnen zu können, wollen alle relevanten Kostenpositionen beachtet sein:
* Bruttogehalt bzw. -lohn
* Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Sozialversicherung in Abhängigkeit vom Bruttogehalt. (2019 gelten für die Arbeitgeberanteile folgende Werte: Rentenversicherung: 9,3 Prozent, Krankenversicherung: 7,3 Prozent, Arbeitslosenversicherung: 1,25 Prozent und Pflegeversicherung 1,525 Prozent. Daraus ergibt sich insgesamt ein Arbeitgeberanteil von 19,375 Prozent.)
* Umlagen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und zum Insolvenzgeld (die Höhe schwankt, weil z.B. Krankenkassen unterschiedliche Sätze erheben) sowie ggf. Beiträge zur Berufsgenossenschaft, anteilig pro Arbeitnehmer.
* Evtl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13-tes Monatsgehalt)
* Evtl. weitere tarifliche oder freiwillige Sozialleistungen, z.B. Familienbeihilfe, Vermögensbildung, Altersvorsorge, Personalrabatte, Arbeitgeberdarlehen
* Lohnfortzahlungen, z. B. im Krankheitsfall oder bei anderen Fehlzeiten
* Aus-, Fort- und Weiterbildung
* Reise- und Bewirtungskosten, z. B. bei Kundenterminen, Messen usw.
Bei der Personalkostenplanung sollten auch mögliche Tariflohnsteigerungen im Blick bleiben. Um deren Höhe einigermaßen verlässlich einzuschätzen, gilt der Durchschnitt der Abschlüsse der letzten zwei bis drei Jahre als Orientierung.
Achtung: Indirekte Personalkosten nicht vergessen
Neben den direkten müssen auch die indirekten Personalkosten einbezogen werden. Hier sind v.a. folgende Positionen zu nennen:
* Abschreibungen für die notwendige Ausstattung des Arbeitsplatzes, z.B. Büromöbel, Hard- und Software, Firmenwagen
* Büromieten und Nebenkosten, z.B. Energie, Reinigung, anteilige Abgaben
* Büro- und Verbrauchsmaterial, Fachliteratur, Betriebskosten, Firmenwagen
* Ggf. variable Ausgaben, z.B. für anlassbedingte Geschenke oder Sachbezüge wie die Überlassung des Dienstwagens zum Privatgebrauch, Zuschüsse zur Kinderbetreuung oder den Fahrtkosten. Hier kann mit einem Pauschbetrag kalkuliert werden.
Personalkosten bewerten und Wirtschaftlichkeit abschätzen
Sind die gesamten Personalkosten erst einmal ermittelt, lassen sich auch die Gesamtkosten eines potenziellen neuen Mitarbeiters künftig schnell überschlägig berechnen. Dazu gilt es, die gesamten Personalkosten des Beschäftigten ins Verhältnis zu dessen Jahresentgelt zu setzen. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter erhält einen Bruttolohn von 40.000 EUR im Jahr. Die Gesamtkosten für den Beschäftigten belaufen sich auf 68.000 EUR. Werden die Werte ins Verhältnis gesetzt, ergibt sich ein Faktor von 1,7. Will das Unternehmen z.B. einen weiteren Mitarbeiter mit einem Jahresentgelt von 30.000 EUR einstellen, ist davon auszugehen, dass sich seine Gesamtkosten überschlägig auf rund 51.000 EUR (30.000 x 1,7) belaufen.
Ein verantwortungsbewusster Arbeitergeber will seine Mitarbeiter langfristig beschäftigen und auch dann halten, wenn es einmal nicht so gut läuft. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass jeder Mitarbeiter in guten Zeiten quasi "vorverdient". Als Arbeitgeber ist es deshalb auch immer ratsam, die Personalkosten über einen Zeitraum von mindestens zwei bis drei Jahren zu betrachten.
Auf http://www.lexware.de (https://www.lexware.de) findet sich alles Wissenswerte rund um das Thema Personalkosten.
http://www.lexware.de
Pressecenter Lexware
Munzinger Str. 9 79111 Freiburg
Pressekontakt
http://www.pr-vonharsdorf.de
PR von Harsdorf GmbH
Rindermarkt 7 80331 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Nicole Packhaeuser
24.10.2019 | Nicole Packhaeuser
Fachhändler-Event: Bereit für die Digitale Zukunft
Fachhändler-Event: Bereit für die Digitale Zukunft
18.07.2019 | Nicole Packhaeuser
PM | Buchhaltungsfrei mit lexoffice: Mehr vom Sommer dank neuer Features
PM | Buchhaltungsfrei mit lexoffice: Mehr vom Sommer dank neuer Features
11.07.2019 | Nicole Packhaeuser
Ökosystem rund um den Kunden: So geht Nähe in der digitalen Welt
Ökosystem rund um den Kunden: So geht Nähe in der digitalen Welt
02.04.2019 | Nicole Packhaeuser
DSGVO - jetzt wird"s ernst: Was es bei einer Abmahnung zu beachten gilt
DSGVO - jetzt wird"s ernst: Was es bei einer Abmahnung zu beachten gilt
06.03.2019 | Nicole Packhaeuser
Die wichtigsten Änderungen für dieses Jahr
Die wichtigsten Änderungen für dieses Jahr
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.11.2024 | MAROKKO ZEITUNG
Präsident Xi Jinping von China besucht Marokko
Präsident Xi Jinping von China besucht Marokko
22.11.2024 | ARAG SE
Wenn Waschanlage und Fahrzeug nicht matchen
Wenn Waschanlage und Fahrzeug nicht matchen
21.11.2024 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
Bundesarbeitsgericht - Ist ein digitales Leserecht zur Vorlage von Bewerbungsunterlagen ausreichend?
Bundesarbeitsgericht - Ist ein digitales Leserecht zur Vorlage von Bewerbungsunterlagen ausreichend?
21.11.2024 | GRIN Publishing GmbH
Homosexualität quer durch Deutschlands Geschichte
Homosexualität quer durch Deutschlands Geschichte
20.11.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...