Ministerpräsidentenkonferenz zum 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag: BAV bezieht klar Position
02.05.2019
Politik, Recht & Gesellschaft
Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 21. März 2019 haben sich die Regierungschefs der Länder zum Thema 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag ausgetauscht und abgestimmt. Der Bayerische Automaten-Verband e.V. begrüßt den konstruktiven Dialog, weist jedoch zugleich auf die Dringlichkeit einer übergreifenden Regulierung für alle Spielformen des Glücksspielmarktes hin und bezieht im Hinblick auf dieses essenzielle Thema Stellung.
Gleichrangige qualitative Anforderungen an alle Glücksspielformen
Das gewerbliche Automatenspiel bleibt der mit Abstand am strengsten regulierte Bereich im gesamten deutschen Glücksspielmarkt. Andy Meindl, 1. Vorsitzender des BAV: "Die Qualitätsanforderungen, die in den vergangenen Jahren gerade im Bereich des gewerblichen Automatenspiels eingeführt und umgesetzt wurden, müssen auch bei weiteren Glücksspielformen Anwendung finden."
Es ist eine gesellschaftliche Aufgabe und Ziel des Glücksspielstaatsvertrags, sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt und die Spieler vor betrügerischen Machenschaften zuverlässig geschützt werden. In Konsequenz müssen die Weichen zum Schutz des geregelten Spiels erfolgreich gestellt und die Abwanderung in illegale Angebote wirksam und nachhaltig eindämmt werden.
Bestandsschutz für das gewerbliche Automatenspiel
Die Rahmenbedingungen für das gewerbliche Automatenspiel müssen so gestaltet werden, dass sie den Unternehmern verlässliche Parameter für ein erfolgreiches wirtschaftliches Handeln bieten. Mittel- und langfristige Planungssicherheit ist hierbei ein essentieller Faktor. Eine weitere Regulierung und Verknappung der legalen Angebote fördert die verstärkte Abwanderung der Spielenden in risikoreiche oder illegale Angebote. Hier hat sich der bayerische Ansatz, basierend auf einem nachhaltigen Qualitätskonzept, als erfolgreich erwiesen. In Konsequenz ist ein Bestandsschutz der Spielhallenbetreiber in Bayern notwendig, um das legale, regulierte Spiel dauerhaft maximal zu stärken.
Pooling von Glücksspielangeboten zulassen
Basierend auf einer Vielzahl langjähriger erfolgreicher Qualitätskriterien wie Zertifizierung, Sozialkonzept sowie umfangreichen Präventionsschulungen der Mitarbeiter (u.a. die vom BAV neu initiierte IHK-Schulung für Servicekräfte in Spielhallen), bietet es sich an, den Spielgästen im Bereich der Spielhalle ein Portfolio mehrerer Spielformen offerieren zu können. Eine Zusammenlegung von Standorten mit verschiedenen Spielformen hätte zudem positive Auswirkungen auf die Qualität des Stadtbilds und würde dem Trading-Down-Effekt entgegenwirken.
Gleichbehandlung (Kohärenz) aller Spielformen
Eine kohärente Regulierung aller Spielformen des Glücksspielmarktes zu finden und diese verbindlich zu definieren, ist für die Branche essenziell. Über alle Spielformen hinweg müssen dieselben Anforderungen und Beschränkungen gelten. Nur durch einen für den Verbraucher transparenten Markt kann eine Entwicklung in Richtung illegaler Spielangebote einschneidend eingedämmt und dem Schwarzmarkt wirkungsvoll Einhalt geboten werden. Deshalb appelliert der BAV an die Verantwortung der politischen Entscheidungsträger, hinsichtlich des Auslaufens des Vertrags am 30. Juni 2021 eine langfristige kohärente Lösung zu erarbeiten.
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