ARAG Recht schnell...
22.05.2019
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ Ersatzanspruch bei fingierten Kündigungsgründen +++
Fingiert eine Arbeitgeberin Kündigungsgründe, um unliebsame Betriebsratsmitglieder loszuwerden, so begründet dies Entschädigungsansprüche. ARAG Experten verweisen auf das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen. Eine Arbeitgeberin und deren früheren Rechtsberater verurteilte das Gericht wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung als Gesamtschuldner zur Zahlung von 20.000 Euro an eine ehemalige Beschäftigte und stellvertretende Betriebsratsvorsitzende (Az.: 3 Ca 433/17).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des ArbG Gießen. (https://arbeitsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/fingieren-von-k%C3%BCndigungsgr%C3%BCnden-zur-entfernung-unliebsamer-betriebsratsmitglieder)
+++ Kündigung von Prämiensparverträgen +++
Sparkassen dürfen Prämiensparverträge ohne Laufzeit nicht vor Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen, da mit Blick auf das Bonusversprechen zugunsten des Kunden bis zu diesem Zeitpunkt ein konkludenter Kündigungsausschluss gilt. Ein darüber hinaus bestehender Ausschluss des Kündigungsrechts ist im Hinblick auf die unbefristete Laufzeit indes nicht anzunehmen. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.05.2019 entschieden (Az.: XI ZR 345/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH. (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=95598&linked=pm)
+++ Besteuerung von Sterbegeldzahlungen +++
Sterbegeldzahlungen, die eine Pensionskasse aus einem Altersvorsorgevertrag an Erben leistet, die nicht zugleich "Hinterbliebene" sind, unterliegen der Einkommensteuer. Dies hat laut ARAG das Finanzgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 15 K 2439/18 E).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Entscheidung des FG. (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2018/15_K_2439_18_E_Urteil_20181206.html)
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