Arbeitsrecht München: Urlaubsabgeltungsanspruch
11.02.2011
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist früher davon ausgegangen, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch nur besteht, wenn auch ein Urlaubsanspruch besteht. Der Urlaubsabgeltungsanspruch konnte nur geltend gemacht werden, wenn er als Surrogat des Urlaubsanspruches vorlag. Damit würde eine Vererblichkeit des Urlaubsabgeltungsanspruches nicht gegeben sein, da mit Tod des Arbeitnehmers auch kein Anspruch auf Urlaub in Natura vorhanden ist.
Diese Rechtsprechung wurde im Zuge der neuen EuGH Rechtsprechung aufgegeben, nach der ein Arbeitnehmer auch bei längerer fortgesetzter Erkrankung einen Urlaubsabgeltungsanspruch geltend machen kann. Betrachtet man, wie der EuGH, den Urlaubsabgeltungsanspruch als eigenen Leistungsanspruch, der auf Grund einer längeren Arbeitsunfähigkeit entsteht, kann dieser Anspruch auch auf die Erben des Arbeitnehmers übergehen, wenn der Arbeitnehmer verstirbt. Dem stehen auch nicht der Gesetzeswortlaut des Bundesurlaubsgesetz entgegen. Dort ist nicht geregelt, dass die Abgeltung nach §7 Abs.4 Bundesurlaubsgesetz nur möglich ist, wenn der Urlaubsanspruch in natura erfüllbar ist.
Wenn demnach ein Arbeitnehmer nach lange andauernder Arbeitsunfähigkeit verstirbt, können die Erben den enstandenen Urlaubsabgeltungsanspruch für sich beanspruchen.
Für Fragen hierzu: http://www.wkk-partner.de
herausgegeben von Christian Kronbichler, Fachanwalt für Arbeitsrecht (München)
http://www.rechtsanwalt-in.de
WKK Rechtsanwälte München
Viktor-Scheffel-Str. 20 80803 München
Pressekontakt
http://www.rechtsanwalt-in.de
WKK Rechtsanwälte München
Viktor-Scheffel-Str. 20 80803 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel in dieser Kategorie
02.05.2024 | Partei des Fortschritts
"Mit dir! Durch uns! Für alle" lautet das Motto der Partei des Fortschritts zur Europawahl!
"Mit dir! Durch uns! Für alle" lautet das Motto der Partei des Fortschritts zur Europawahl!
02.05.2024 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Fünf Jahre Deutsches Psychotherapeuten-Netzwerk - DPNW feiert Verbandsjubiläum
Fünf Jahre Deutsches Psychotherapeuten-Netzwerk - DPNW feiert Verbandsjubiläum
26.04.2024 | HELP-Akademie- die zertifizierte Bildungseinrichtung
Der Sachkundelehrgang für Berufsbetreuer
Der Sachkundelehrgang für Berufsbetreuer
25.04.2024 | ARAG SE
ARAG Konferenz "Access to Justice"
ARAG Konferenz "Access to Justice"
25.04.2024 | Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Zum Pankower Kleingarten-Skandal: Das Ministerium für Staatssicherheit bringt sich in Erinnerung.
Zum Pankower Kleingarten-Skandal: Das Ministerium für Staatssicherheit bringt sich in Erinnerung.