Was tun gegen Wespennester am Haus? - Saisonale Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice
03.07.2019
Politik, Recht & Gesellschaft
Der Sommer bringt nicht nur lauschige Grillabende, große Eisbecher und entspannte Tage am Badesee. Auch Wespen fühlen sich unter warmen und trockenen Bedingungen wohl. Angesichts der aktuellen Wetterlage warnen Experten vor einem Wespensommer. Ihre Nester bauen die Insekten häufig unter das Dach oder in Rollladenkästen. Für Kinder und Allergiker kann das unter Umständen lebensbedrohlich sein. Aber: Die Insekten stehen unter Artenschutz und dürfen nicht einfach beseitigt werden. Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), informiert, was Betroffene tun können.
Wespen stehen unter Naturschutz
Als wildlebende Tiere stehen Wespen unter Naturschutz. "Es ist verboten, sie ohne triftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten", sagt Michaela Rassat mit Verweis auf Paragraph 39 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Einige Wespenarten sind - wie auch Wildbienen und Hornissen - zudem noch besonders geschützt. An sich sind diese Insekten harmlos und stechen nur, wenn sie sich angegriffen fühlen. Doch was tun, wenn die Tiere ihr Nest in der Fassade oder unter dem Dach des eigenen Hauses gebaut haben?
Nest entdeckt: Erst prüfen, dann handeln
Wespen bauen ihre Nester gerne in dunklen Hohlräumen an Gebäuden. Wer hier ein Nest entdeckt, darf es nicht einfach entfernen oder das darin lebende Volk beispielsweise durch Gift töten. Es würde nach dem BNatSchG ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro drohen, bei besonders geschützten Arten bis zu 50.000 Euro. "Empfinden Bewohner ein Nest als Bedrohung, sollten sie zunächst einen Fachmann zu Rate ziehen", empfiehlt daher die D.A.S. Expertin. Der richtige Ansprechpartner ist die Naturschutzbehörde des Landkreises oder der Stadt. Eine Genehmigung, das Nest zu entfernen oder die Wespen zu töten, erteilt der Fachmann der Behörde nur, wenn das Volk eine unmittelbare Bedrohung darstellt - etwa, weil ein Allergiker im Haus wohnt oder sich das Nest zum Beispiel im Rollladenkasten des Kinder- oder Schlafzimmerfensters befindet. "Handelt es sich bei den unerwünschten "Untermietern" um die als besonders aggressiv geltende Deutsche Wespe oder die Gemeine Wespe, ist die Chance auf eine Genehmigung gut", so die Rechtsexpertin der D.A.S.
Wespennest entfernen - wie geht das?
Ist die Beseitigung des Nests genehmigt, können sich die Betroffenen an einen Schädlingsbekämpfer wenden. Die Feuerwehr ist nur in besonderen Notfällen gefragt. Kammerjäger töten die Tiere, in manchen Fällen bietet sich aber auch eine Umsiedlung des Nestes an - das ist oft sogar preisgünstiger. Auskunft über qualifizierte Experten erteilt die örtliche Naturschutzbehörde. Die Betroffenen können zudem überlegen, ob sie einen ökologisch arbeitenden Schädlingsbekämpfer beauftragen möchten, erkennbar am Berufsverbandsiegel des vFöS (www.vfoes.de), dem Verein zur Förderung der ökologischen Schädlingsbekämpfung. Sie achten auf einen möglichst geringen Einsatz von Gefahrstoffen. Denn Insektizide sind in vielen Fällen auch für Menschen giftig.
Wenn das Nest bleiben muss ...
Falls die Behörde keine Genehmigung für das Entfernen oder Umsiedeln des Nests erteilt, gilt: Möglichst einen Mindestabstand von sechs Metern zum Nest einhalten. So fühlen sich die Tiere in ihrer Flugbahn nicht gestört. Auf keinen Fall die Einfluglöcher zukleben! Denn dann suchen sich die Wespen einen neuen Ausgang. Hilfreich kann es sein, vor das Nest einen feinmaschigen Vorhang zu hängen. Er verhindert, dass die Insekten um das Nest herumschwärmen. Allerdings muss ein passendes Einflug- beziehungsweise Ausflugloch frei bleiben. Bei einem Erdwespennest kann eine Rohrkonstruktion helfen, das Einflugloch so zu verschieben, dass es aus dem stark frequentierten Gartenbereich wegführt. Doch Vorsicht: Die Tiere reagieren nervös, wenn sich Menschen ihrem Nest nähern! Daher empfiehlt die D.A.S. Expertin, sich beim Einrichten dieser Schutzmaßnahmen von einem Fachmann der Naturschutzbehörde unterstützen zu lassen. Grundsätzlich gilt: Wespen bewohnen ihre Nester nur ein Jahr lang. Da die Tiere im Winter sterben, können Hausbewohner das Nest danach ohne Gefahr selbst entfernen. Anschließend ist es wichtig, den Nistbereich zu reinigen und so Gerüche zu beseitigen. Denn die Wespen der nächsten Saison bevorzugen Plätze, an denen es nach ihren Artgenossen riecht.
Nestbau im nächsten Jahr verhindern
Neben der gründlichen Reinigung des alten Nistplatzes sollten Bewohner ihr Haus nach weiteren potenziellen Nistplätzen absuchen. Wespen bevorzugen trockene, dunkle und windgeschützte Hohlräume, wie beispielsweise einen Rollladenkasten. Erdwespen lassen sich gerne in alten Baumstämmen oder leeren Erdbauten von Mäusen nieder. Die D.A.S. Expertin empfiehlt, die Schlupflöcher vor Beginn der Insektensaison beispielsweise mit einem Fliegengitter zu verschließen. Das lässt sich problemlos anbringen und leicht wieder entfernen. Da Insekten Holz für ihren Nestbau verwenden, sollten Holzteile am Haus wie Fenster, Verkleidungen oder Trennwände mit umweltfreundlichen Farben und Lacken geschützt sein.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.050
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
Bildquelle: ERGO Group
ERGO Group D.A.S. Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Hartzkom Verbraucher Wespen Wespennest Naturschutz Schädlingsbekämpfer
http://www.ergo.com
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
ERGO-Platz 2 40477 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Hansastraße 17 80686 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
19.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
14.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
13.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
06.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
05.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
26.11.2024 | StrategieSchmiede GmbH i.G.
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
26.11.2024 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
26.11.2024 | GRIN Publishing GmbH
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen