ARAG Recht schnell...
14.08.2019
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ Anrechnung von Ausgleichszahlungen +++
Der Bundesgerichtshof hat laut ARAG in zwei Urteilen entschieden, dass Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung auf reise- und beförderungsvertragliche Schadensersatzansprüche nach nationalem Recht anzurechnen sind. Die Richter verzichteten auf eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (Az.: X ZR 128/18 und X ZR 165/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH. (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019105.html?nn=10690868)
+++ Toilettengang bei Homeoffice nicht versichert +++
Wer im Homeoffice auf die Toilette geht, ist im Fall eines Unfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Sozialgerichts München. Der Kläger war auf dem Rückweg vom heimischen WC gestürzt und wollte dies als Arbeitsunfall geltend machen (Az.: S 40 U 227/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Urteil des SG Müchnen. (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-16645?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1)
+++ Eigene Kündigung rechtfertigt nicht Arbeitgeber Kündigung +++
Spricht ein Arbeitnehmer eine Eigenkündigung mit längerer Kündigungsfrist aus, reicht der darin liegende Abkehrwille nicht ohne weiteres für eine arbeitgeberseitige Kündigung mit der kürzest möglichen Frist aus. Dies geht nach Auskunft der ARAG Experten aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 17.07.2019 hervor (Az.: 3 Ca 500/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des ArbG Siegburg. (http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/08_08_2019_/index.php)
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