Pressemitteilung von Brigitta Mehring

ARAG Recht schnell...


Politik, Recht & Gesellschaft

+++ Trennungsunterhalt setzt kein Zusammenleben voraus +++
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt weder voraus, dass die Beteiligten vor der Trennung zusammengezogen sind oder zusammen gelebt haben, noch dass es zu einer Verflechtung der wechselseitigen Lebenspositionen und zu einer inhaltlichen Verwirklichung der Lebensgemeinschaft gekommen ist. Dies hat nach Auskunft der ARAG das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 4 UF 123/19).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt. (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/trennungsunterhalt)

+++ Ein Mietwagen ist kein Werkswagen +++
Ein als Mietwagen genutzter Pkw darf beim Verkauf nicht als "Werkswagen" deklariert werden. Wie das Oberlandesgericht Koblenz laut ARAG entschieden hat, fallen unter den Begriff "Werkswagen" nur Fahrzeuge eines Automobilherstellers, die entweder im Werk zu betrieblichen Zwecken genutzt oder von einem Mitarbeiter vergünstigt gekauft, eine gewisse Zeit genutzt und dann auf dem freien Markt wiederverkauft werden. Bietet ein Gebrauchtwagenhändler hingegen unter dem Begriff "Werkswagen" auch Fahrzeuge an, die vom Fahrzeughersteller einem Mietwagenunternehmen zur Verfügung gestellt wurden, müsse er den Käufer hierüber aufklären. Geschieht dies nicht, könne der Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen (Az.: 6 U 80/19).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Koblenz. (https://olgko.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/detail/News/ein-mietwagen-ist-kein-werkswagen-ein-als-mietwagen-genutzter-pkw-darf-beim-verkauf-nicht-als-w/)

+++ Makler: Kein Geld wegen falscher Auskunft +++
Informiert der Makler einen Kaufinteressenten über Tatsachen, die für die Kaufentscheidung wesentlich sind, infolge einer unzureichenden Organisation der Abläufe in seinem Büro leichtfertig falsch, kann er seinen Anspruch auf Vergütung verlieren. ARAG Experten verweisen auf den entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz. Damit wurde die Rechtsansicht des Landgerichts Mainz bestätigt, das die Klage eines Maklers auf Zahlung seines Lohns für den vermittelten Vertragsabschluss abgewiesen hatte (Az.: 2 U 1482/18, IBRRS 2019, 2053).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie den aktuellen Beschluss des OLG Koblenz. (http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&doc.id=KORE220692019&doc.part=L)

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