ARAG Verbrauchertipps
29.08.2019
Politik, Recht & Gesellschaft
Emotet - neuer Super-Trojaner
Er liest die E-Mail-Kontakte und -Inhalte aus. Er antwortet sogar auf E-Mails, mit denen der Absender erst kürzlich in Kontakt stand. Dabei tarnt er sich in puncto Betreff, Anrede und Signatur so geschickt, dass der Empfänger keinen Verdacht schöpft. Doch damit nicht genug: An die infizierten Computer wird - nun ungehindert - weitere Schadsoftware geschickt, die zu weiterem Datenabfluss oder gar zur Kontrollübernahme des ganzen Systems führen. Emotet heißt dieser brandgefährliche Trojaner, der nach Informationen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weltweit und seit April auch in Deutschland als eine der größten Bedrohungen durch Schadsoftware gilt und hohe Schäden verursacht. Die ARAG Experten raten zu besonderer Umsicht beim Öffnen von Dateianhängen oder dem Anklicken von Links. Im Zweifelsfall kann ein Anruf beim Absender helfen, die Mailinhalte zu verifizieren. Darüber hinaus sollten PC-Nutzer regelmäßig ihre Daten sichern - am besten auf einer externen Festplatte - und die Antiviren-Software immer auf aktuellstem Stand halten. Wer betroffen ist, sollte umgehend all seine Mail-Kontakte informieren und alle Passwörter, die auf dem infizierten Computer gespeichert sind, ändern. Da Emotet zum Teil sehr tief ins System eingreifen kann, hilft im schlimmsten Fall nur eine komplette Neuinstallation.
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Diebstahl aus dem Auto - Versicherungsschutz greift nur bedingt
Wenn Gegenstände aus dem Fahrzeug gestohlen werden, greift im Normalfall die Hausratversicherung. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es dafür Aufbruchspuren am - vorher verschlossenen - Fahrzeug geben muss. Und genau hier ist das Problem: Heutzutage können die meisten Autos mit der so genannten "Keyless-Go"-Funktion auch ohne Schlüssel geöffnet und gestartet werden. Das Funksignal des Schlüssels genügt. Entfernt sich der Fahrer vom Wagen, bricht das Signal ab. An dieser Stelle kommen technikaffine Diebe mit Geräten zum Einsatz, die diese Funkwellen verlängern. Diese Art des Diebstahls - eine sogenannte "Relay-Attack" - hinterlässt keine Aufbruchspuren. Demzufolge muss die Hausratversicherung laut einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main nur dann für gestohlene Gegenstände aufkommen, wenn der Halter beweisen kann, dass das Auto tatsächlich verschlossen war und durch eine "Relay Attack" geöffnet wurde. Anders beim "Jamming": Hier muss die Versicherung grundsätzlich nicht zahlen. Dabei blockiert ein Sender das Funksignal des Schlüssels, so dass das Fahrzeug gar nicht erst abgeschlossen wird. Damit fehlt hier von vorneherein die Voraussetzung für den Versicherungsschutz (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 32 C 2803/18 (27)).
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Keine Apothekenautomaten in Deutschland
Die Idee stammt von der niederländischen Versand-Apotheke DocMorris und funktioniert fast wie ein normaler Getränke- und Snackautomat: Ein Apparat spuckt rezeptpflichtige Medikamente aus, nachdem ein Kunde sich per Video von einem Apotheker in den Niederlanden beraten lassen hat. Bezahlt wird am Bezahlterminal direkt neben dem Apothekenautomat. Doch nach Auskunft von ARAG Experten bleibt es zunächst bei dieser Idee. Ein testweise in Nordbaden aufgestelltes Gerät musste den Betrieb einstellen. Das Argument der Internet-Apotheke, der Automat sei eine Art Versandhandel, ließen die Richter nicht gelten. Ihrer Ansicht nach wird gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen, weil es sich weder um Versandhandel handelte noch die Beklagte eine Apothekenbetriebserlaubnis für die Örtlichkeit besaß. Damit bleibt es zunächst dabei, dass Medikamente nur von Apothekern vor Ort oder per Versand an Verbraucher ausgegeben werden dürfen (Oberlandesgericht
Karlsruhe, Az.: 6 U 16/18).
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