Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner

Wissenswertes rund ums Spenden


Politik, Recht & Gesellschaft

Besonders in der Vorweihnachtszeit spenden die Deutschen gern. Ob humanitäre Hilfe, Umwelt- oder Tierschutz: Deutsche Privathaushalte spendeten 2018 rund 5,3 Milliarden Euro - so die "Bilanz des Helfens" im Auftrag des Deutschen Spendenrats. Doch bei der enormen Vielzahl an Organisationen und Initiativen sind viele unsicher, wo ihre Spende am besten aufgehoben ist. Michaela Rassat, Juristin bei der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, fasst zusammen, worauf Spender achten sollten und welche steuerlichen Vorteile die gute Tat mit sich bringt.

Eine seriöse Spendenorganisation finden

Bei der Wahl der Organisation, an die eine Spende fließen soll, helfen Spenden-Siegel, wie beispielsweise das Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI). Es muss jährlich neu beantragt werden und ist damit immer auf einem aktuellen Stand. "Das Institut prüft unter anderem, ob Organisationen Recht, Gesetz und Satzung befolgen, die Mittel wirksam verwenden und ihre Tätigkeiten, Strukturen und Finanzen transparent aufzeigen", so Michaela Rassat. Die Leitlinien (https://www.dzi.de/wp-content/pdfs_DZI/DZI-SpS-Leitlinien_2019.pdf) für das DZI Spenden-Siegel sowie eine Übersicht (https://www.dzi.de/wp-content/pdfs_Spenderberatung/SpS_Bulletin_2019.pdf) über geprüfte Organisationen finden Interessierte auf der Website des Instituts. "Da das DZI Spenden-Siegel mit einigen Kosten verbunden ist, verzichten vor allem viele kleinere Hilfsorganisationen auf eine Überprüfung - was aber nicht heißt, dass sie unseriös sind", ergänzt die ERGO Juristin. Sie verfügen dann gegebenenfalls über das "Wirkt"-Siegel (https://www.phineo.org/projekte). Diese Auszeichnung setzt ebenfalls eine Überprüfung der Organisation voraus, sie ist allerdings kostenlos. Manche Hilfsorganisationen sind zudem bei der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (https://www.transparency.de/mitmachen/initiative-transparente-zivilgesellschaft/unterzeichner/)registriert: Die Mitglieder verpflichten sich, bestimmte Informationen öffentlich zu machen, beispielsweise die Herkunft der Spenden und ihre Verwendung. Hat die ausgewählte Spendenorganisation keines dieser Siegel, können sich interessierte Spender auch vom DZI beraten lassen.

Wie und was spenden?

Neben Geld möchten viele auch Sachspenden wie Kleidung, Spielzeug oder Möbel an Hilfsbedürftige weitergeben. Vereine für Obdachlosenhilfe oder Sozialkaufhäuser sind hierfür die richtige Adresse. Achtung: Bei Sachspenden ins Ausland ist in der Regel ein teurer Transport in das jeweilige Land nötig. Die meisten Hilfswerke bevorzugen ohnehin Geld, da sie es besser und flexibler einsetzen können. Spender können mit oder ohne Zweckbindung spenden. Bei einer Spende mit Zweckbindung darf das Geld nur für diesen Zweck eingesetzt werden. Ansonsten können Organisationen und Initiativen über die Gelder frei verfügen und sie dort einsetzen, wo sie gerade gebraucht werden. Wichtig ist auch, sich Gedanken zu machen, wie das Geld an die Organisation gelangen soll. Neben Zahlungsarten wie etwa Überweisung oder Kreditkarte bieten einige das Spenden per SMS an. "Das ist zwar unkompliziert - es können dabei aber Transaktionskosten anfallen, die auf Kosten des gespendeten Betrags gehen", so Rassat.

Spenden steuerlich absetzen

Wer Gutes tut, hat auch steuerliche Vorteile - denn Spender können den Betrag als Sonderausgaben von ihrer Steuer absetzen. Handelt es sich dabei um weniger als 200 Euro, reicht ein einfacher Nachweis aus, zum Beispiel der Überweisungs- oder Bareinzahlungsbeleg. Wer mehr gespendet hat, benötigt für das Finanzamt eine Spendenquittung. Diese erhalten Spender auf Nachfrage bei der jeweiligen Hilfsorganisation. Nur als gemeinnützig anerkannte Organisationen können eine solche Quittung ausstellen. "Spenden sind allerdings nicht unbegrenzt absetzbar", so die ERGO Rechtsexpertin. "Spender können maximal 20 Prozent ihres Jahreseinkommens als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, das heißt, der Spendenbetrag wird von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen."
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