Welcher Versicherungsschutz besteht bei einer Corona-Infektion?
10.03.2020
Politik, Recht & Gesellschaft
Düsseldorf, im März 2020. Messen und Großveranstaltungen werden abgesagt, die Börsen sind auf Achterbahnfahrt und manche tätigen aus Angst vor einer Pandemie Hamsterkäufe: Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus hat erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben. Deshalb fragen sich viele Privatleute als auch Gewerbetreibende, ob man sich gegen die Folgen des Corona-Virus versichern kann.
Wenn Arbeitnehmer erkranken, bekommen sie zunächst Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen erhalten nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber Krankengeld, wenn sie arbeitsunfähig sind oder sich in Krankenhausbehandlung befinden oder an einer durch ihre Krankenkasse eingeleiteten stationären Kurmaßnahme teilnehmen.
"Das ausgezahlte Krankengeld entspricht jedoch nicht dem vollen Nettolohn", sagt Spauszus. "Als Faustregel gilt: Der Zahlbetrag des Krankengeldes beträgt ca. 76 Prozent des bisherigen Nettoentgelts." Dies gilt jedoch nur bis zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze von 4.687,50 Euro. Wer mehr verdient, hat so eine deutlich höhere Lücke.
"Privatversicherte haben Anspruch auf die Leistungen ihrer jeweiligen privaten Krankenversicherung, die mehr beinhalten als bei gesetzlich Versicherten, wie z.B. ein Ein-Bett-Zimmer, Privatarztbehandlung etc.", informiert Spauszus "Auch privatversicherte Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall Lohnfortzahlung. Danach greift die private Krankentagegeldversicherung, die die private Krankenversicherung individuell ergänzt."
Angst löst keinen Versicherungsschutz aus
Spauszus stellt auch klar, dass pure Furcht vor einer Corona-Infektion von keiner Versicherung gedeckt ist: "Beispielsweise leistet die Reiserücktrittsversicherung erst dann, wenn man nachweislich erkrankt ist und die Reise deswegen nicht antreten kann, also nicht, weil sich die Krankheit generell ausbreitet oder nur die Gefahr besteht, sich zu infizieren." Auch abgeschlossene Reiseabbruchversicherungen können erst in Anspruch genommen werden, wenn man tatsächlich erkrankt ist und für das Reiseland keine Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes vorgelegen haben.
Ist man im Ausland erkrankt, ist es gut, wenn man eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat. Denn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden nur übernommen, wenn Deutschland mit dem betreffenden Reiseland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Die Auslandskrankenversicherung kostet für eine Familie i.d.R. rund 20 Euro im Jahr und deckt auch Kosten eines medizinisch notwendigen Krankenrücktransportes ab.
Gewerblicher Versicherungsschutz
"Auch Gewerbetreibende können nicht vorsorglich aus Angst ihren Betrieb schließen und Leistungen aus ihrer Betriebsschließungsversicherung erwarten", sagt Spauszus. "Hier muss auch erst eine behördliche Anordnung zur Schließung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ergangen worden sein. Erst dann würde die Betriebsschließungsversicherung leisten."
Spauszus und Kollegen stellen jedoch seit Beginn der Corona-Ausbreitung fest, dass die Versicherer keine neuen Anträge für Betriebsschließungsversicherungen annehmen. "Auch Erhöhungen oder Erweiterungen des Versicherungsschutzes werden zurzeit wegen dem noch unabsehbaren Risiko bei Corona von den Versicherungen nicht angenommen."
http://duesseldorf.bvk.de/
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
Kölner Landstr. 128 40591 Düsseldorf
Pressekontakt
https://www.alexander-zotz.de
az online marketing
Schinkelstr. 39b 40699 Erkrath
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Klaus-Dieter Spauszus
07.10.2020 | Klaus-Dieter Spauszus
Wilde Zeiten: Im Herbst steigt die Gefahr von Kollisionen mit Tieren
Wilde Zeiten: Im Herbst steigt die Gefahr von Kollisionen mit Tieren
19.08.2020 | Klaus-Dieter Spauszus
Zum Schulanfang: Private und gesetzliche Unfallversicherung kombinieren
Zum Schulanfang: Private und gesetzliche Unfallversicherung kombinieren
13.08.2020 | Klaus-Dieter Spauszus
Hitze schafft Gelegenheiten für Einbrecher
Hitze schafft Gelegenheiten für Einbrecher
24.06.2020 | Klaus-Dieter Spauszus
Beginn der Sommerferien: Urlaubsreisen trotz Corona-Pandemie?
Beginn der Sommerferien: Urlaubsreisen trotz Corona-Pandemie?
15.06.2020 | Klaus-Dieter Spauszus
Sommerzeit und Brutzelspass
Sommerzeit und Brutzelspass
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
26.11.2024 | StrategieSchmiede GmbH i.G.
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
26.11.2024 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
26.11.2024 | GRIN Publishing GmbH
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen