Coronakrise - Soforthilfen abgelehnt?
29.03.2020
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Politik hat die wirtschaftliche Notlage erkannt und Soforthilfen aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus versprochen.
Viele Unternehmen stehen vor der Pleite. Öffnungsverbote, Ausgangseinschränkungen u.s.w. sind derzeit das tägliche Bild in Deutschland.
Nunmehr können Zuschüsse, Kredite und weitere Hilfen bei Bund und Länder beantragt werden. Zugesagt wurden unbürokratische schnelle Hilfen, damit die Existenz vieler Unternehmen gesichert ist. Der Deutsche Bundestag hat am 23.03.2020 beispielsweise für kleine Unternehmen bei bis zu 5 Beschäftigten eine Einmalzahlung i.H.v. 9.000,00 EUR und bei bis zu 10 Beschäftigten eine Einmalzahlung bis 15.000,00 EUR versprochen.
Wie aber sieht die Realität aus?
Anträge können wegen Überlastung erst gar nicht gestellt werden. Teilweise sind die Hürden zu hoch gesetzt. Es erfolgen Ablehnungen wegen undurchsichtigen Antragsvoraussetzungen. Zahlungen erfolgen nicht.
Ein Rechtsanspruch der Antragsteller auf Gewährung der Billigkeitsleistung besteht zwar nicht, jedoch ein Anspruch auf Ausübung eines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Sollte Ihr Antrag auf Soforthilfe abgelehnt worden sein!
Wir beraten und vertreten Sie in diesen Angelegenheiten.
Wir beraten zu dieser Thematik.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen bitten wir zunächst per E-Mail Kontakt zu uns aufzunehmen, sollten Sie eine Beratung wünschen: Rechtsanwaltskanzlei Kienert: Gesundheit(at)service-rakienert.de
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