Pressemitteilung von Brigitta Mehring

Corona-Exit: Der Weg zur Normalität ist weit


Politik, Recht & Gesellschaft

Präsenzunterricht noch vor den Sommerferien, Freizeitsport unter freiem Himmel und Besuche in Kranken- und Pflegeeinrichtungen: In der gestrigen Telefonkonferenz haben sich Bund und Länder auf weitere Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie geeinigt. Wie üblich legen die einzelnen Bundesländer die Lockerungen sehr unterschiedlich aus. Für alle Länder hingegen gilt: Die Kontaktbeschränkungen werden zunächst bis zum 5. Juni verlängert. Allerdings ist es nun erlaubt, dass sich Angehörige zweier Haushalte treffen. Die wichtigsten Details (Stand 7.5.2020) haben die ARAG Experten im Folgenden wieder zusammengetragen.

Baden-Württemberg
Während die Schulen stufenweise geöffnet werden, bleiben Kindergärten und Kitas in Baden-Württemberg weiterhin geschlossen. Eine Besonderheit für die Bewohner von Pflegeheimen: Wer die Pflegeeinrichtung verlassen hat, muss 14 Tage lang eine Maske in Gemeinschaftsräumen tragen. Ab 11. Mai wird die Besuchsregelung in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen gelockert und es gilt die neue Kontaktbeschränkung. Ab Montag darf auch wieder auf Freiluft-Sportanlagen für Sportarten ohne Körperkontakt - wie Golf oder Tennis - trainiert werden. Hotels, Campingplätze und Außengastronomie dürfen ab Pfingsten ihre Türen öffnen.

Bayern
Die Kindertagesbetreuung wird schrittweise hochgefahren. Dabei ist die Betreuung des Nachwuchses in Gruppen bis fünf Kindern erlaubt. In Bayern wird die Besuchsregelung in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen bereits ab 9. Mai gelockert. Die Gastronomie darf schrittweise ab 18. Mai zunächst im Außenbereich bis 20 Uhr geöffnet werden, der Innenbereich von Restaurants ab 25. Mai. Am Pfingstwochenende am 30. Mai sollen Hotels öffnen dürfen. Bereits seit dem 6. Mai gilt: Es bleibt zunächst bei der Kontaktbeschränkung auf eine Person außerhalb des eigenen Hausstandes, allerdings mit einer Ausnahme: Mit engen Familienangehörigen darf man sich unabhängig davon treffen oder sie besuchen.

Berlin
Restaurants dürfen in Berlin bereits am 15. Mai eingeschränkt bis 22 Uhr öffnen. Eine einmalige Dankes-Prämie soll es in der Hauptstadt für Beschäftigte geben, die in der Corona-Krise außergewöhnliche Leistungen erbracht haben, wie z. B. Polizei- und Rettungskräfte der Berliner Feuerwehr sowie Erzieher in Kitas. Ab 11. Mai geht es für die Jahrgänge eins, fünf und sieben wieder in die Schule.

Brandenburg
Ab 11. Mai sind in Brandenburg wieder körpernahe Dienstleistungen wie z. B. Fußpflege oder Kosmetik erlaubt. Auch hier darf man ab 15. Mai wieder eingeschränkt essen gehen oder in Cafes und Kneipen ein Gläschen trinken. Touristische Vermietungen werden ebenfalls ab 15. Mai wieder erlaubt.

Bremen
In Bremen wird das Besuchsverbot in Pflegeheimen und Krankenhäusern erst am 13. Mai gelockert. Das Kontaktverbot mit Ausnahme einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person bleibt bestehen. Wann es für Gastronomen und Hoteliers weitergeht, wird an der Weser erst am 12. Mai besprochen. Bei Spielplätzen, Tierparks, Museen oder dem Präsenzunterricht folgt Bremen im Wesentlichen dem Bund-Länder-Beschluss vom 6. Mai.

Hamburg
Individualsport im Freien ist in Hamburg bereits seit 6. Mai wieder erlaubt. Auch Museen, Gedenkstätten und Zoos sind seit gestern unter Auflagen geöffnet und die Insel Neuwerk darf wieder betreten werden. Ansonsten geht man in Hamburg vorsichtig vor und will erst nächste Woche über Lockerungen beispielsweise in Kitas, Gastronomie und im Tourismus beraten.

Hessen
Angehörige zweier Haushalt dürfen sich in Hessen wieder treffen. Am 18. Mai werden die weiterführenden Schulen eingeschränkt öffnen, inklusive der vierten Klassen. Am 2. Juni folgen eingeschränkt auch die Grundschulen. Ein Sonderweg hier: Nächste Woche soll das Wirtschaftsministerium ein Konzept für Gastronomie und für Veranstaltungen bis zu 100 Personen vorlegen. Wann genau z. B. Hotels, Gaststätten, Kinos oder Fitness-Studios wieder öffnen, steht noch nicht fest.

Mecklenburg-Vorpommern
"Ab Donnerstag (7. Mai) wird durchgestartet", heißt es vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern. So dürfen ab heute zahlreiche Betriebe wie etwa Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Physiotherapeuten ihre Arbeit wieder aufnehmen. Tagesmütter und -väter dürfen den Nachwuchs ab 11. Mai wieder regulär betreuen und ab 18. Mai sollen die Vorschulen wieder öffnen. Am 25. Mai dürfen wieder Touristen ins Land reisen.

Niedersachsen
Niedersachsen geht nach einem fünfstufigen Plan vor. Die erste Stufe läuft bereits, so ist beispielsweise die vorsichtige Öffnung einiger Kultureinrichtungen seit gestern erlaubt, Kitas sind für kleine Gruppen geöffnet, Außensportanlagen und Spielplätze sind ebenfalls wieder auf. Bereits ab 11. Mai dürfen gastronomische Betriebe mit der Hälfte der üblichen Plätze drinnen und draußen wieder aufmachen. Ab 25. Mai dürfen z. B. Hotels, Pensionen und Jugendherbergen unter Einschränkungen wieder öffnen.

Nordrhein-Westfalen
Auch in NRW geht man nach einem mehrstufigen Plan vor. Im Rheinland wird mit Hochdruck gelockert. So sind ab kommendem Montag wieder touristische Aufenthalte in Ferienhäusern, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen möglich. Pünktlich zu Pfingsten sollen z. B. Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Orte wieder unter Auflagen öffnen. Hotels dürfen bereits ab Himmelfahrt am 21. Mai ihren Betrieb wieder aufnehmen. Der Sport- und Trainingsbetrieb ist auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum seit heute wieder erlaubt. Fitness-Studios dürfen ab Montag wieder öffnen. Ab dann können auch kleine Konzerte und andere öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel wieder stattfinden.

Rheinland-Pfalz
Essen gehen ist hier ab 13. Mai wieder möglich, Hotels dürfen bereits ab 18. Mai Gäste empfangen. Ab dann starten auch Berufsbildende Schulen, alle anderen Schulen folgen am 25. Mai schrittweise. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, wie z. B. Kosmetikstudios, können ab 13. Mai wieder arbeiten. Ab heute ist in Pflegeeinrichtungen und Altenwohnheimen ein Gast für maximal eine Stunde pro Tag erlaubt.

Saarland
Auch im Saarland durften beispielsweise Geschäfte, Museen, Zoos und Spielplätze bereits öffnen. Restaurant müssen noch bis zum 18. Mai warten. Ziel der Landesregierung ist ein möglichst regulärer Betrieb in Kitas und Schulen spätestens bis zu den Sommerferien. Wie und wann es mit Hotels, Schwimmbädern oder etwa Bars weitergeht, steht im Saarland noch nicht fest.

Sachsen
Im Freistaat Sachsen stehen Mitte Mai zahlreiche Lockerungen an: Gastronomische Betriebe dürfen unter Auflagen ab 15. Mai im Innen- und Außenbereich öffnen. Auch Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen dann öffnen. Das Treffen zweier Hausstände soll hier ab 18. Mai wieder möglich sein.

Sachsen-Anhalt
Hier durften bereits seit Anfang der Woche fünf Personen zusammen unterwegs sein, auch wenn sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ab 15. Mai dürfen Ferienhäuser und -wohnungen zunächst an Einheimische vermietet werden, ab 22. Mai kann man dann auch wieder essen gehen oder ein Getränk im Biergarten genießen.

Schleswig-Holstein
An der Ostsee dürfen Vorschulkinder ab 18. Mai in Zehner-Gruppen wieder in die Schule. Tageweise geht es dann auch für Grundschüler ab 25. Mai wieder los mit dem Präsenzunterricht. Kontaktarmer Sport in Hallen, unter anderem in Fitness-Studios, wird ab 18. Mai wieder möglich sein. Auch der Tourismus startet: Restaurants, Hotels, Campingplätze und Ferienhäuser dürfen ab 18. Mai wieder öffnen. Die bisherigen Betretungsverbote für Inseln und Halligen werden ebenfalls an diesem Tag aufgehoben. Bereits ab 15. Mai wird die Grenze zum dänischen Nachbarn für Schleswig-Holsteiner geöffnet.

Thüringen
Thüringen lockert eher behutsam. Start für das Hotel- und Gastgewerbe, einschließlich Campingplätzen, Freizeitwirtschaft und Ferienanlagen ist am 15. Mai. Kontakte mit den Angehörigen des eigenen Haushalts als auch den Angehörigen eines anderen Haushalts sind ab 13. Mai wieder möglich.

Die Basis all dieser Lockerungen ist der Bund-Länder-Beschluss vom 6. Mai (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/bund-laender-beschluss-1750766).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/coronavirus/was-ist-noch-wichtig/
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