Provisionsbeschränkung vom Bundestag beschlossen
31.10.2011 / ID: 34485
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Provisionsdeckelung für die Vermittlung von Kunden in der privaten Krankenversicherung ist nun beschlossen. Die Beschränkung der Provisionen beläuft sich auf maximal neun Monatsbeiträge. Zusätzlich wurde die bereits seit längeren diskutierte Verlängerung der Stornohaftung auf fünf Jahre beschlossen. Die neue Regelung findet im kommenden Jahr ab dem 1. April Anwendung. Die nun beschlossenen Regelungen werden Bestandteil des verabschiedeten Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts.
Reaktion auf die Kritik zur Provisionierung
Mit der nun getroffenen Entscheidung und der entsprechenden Umsetzung im kommenden Jahr, dürfte die Branche zunächst ein Problem, welches immer wieder zu heftiger Kritik geführt hatte, los sein. Insbesondere Verbraucherschützer aber auch aus den Reihen der Politik wurden die zum Teil sehr hohen Vermittlungsprovisionen in der privaten Krankenversicherung regelmäßig kritisiert.
Der Wettbewerb der Anbieter untereinander soll in einigen Fällen dazu geführt haben, dass Gesellschaften PKV-Vertrieben bis zu 18 Monatsbeiträgen Provision gezahlt haben. Seitens der Kritiker wurden diese hohen Provisionen regelmäßig als Provisionsexzesse bezeichnet.
Zusätzlich stand der Vorwurf im Raum, dass gerade ein Teil dieser Vertriebe regelmäßig Kunden nach Ablauf der Stornohaftung dazu bewegt haben sollen, dass diese den Anbieter erneut wechseln. Bei einem Wechsel innerhalb der Frist, müssen unter bestimmten Voraussetzungen, Vermittler einen Teil der Provisionen an die Gesellschaft zurückzahlen.
Weitere Informationen zum Thema Wechsel der Versicherungsanbieter in der PKV unter:
http://private-krankenversicherung-beitragsvergleich.org/pkv-krankenversicherung-wechsel-pkv/
Auswirkung der fünfjährigen Stornohaftungszeit
Hinsichtlich der fünfjährigen Stornohaftungszeit, wird eine deutliche Abnahme erwartet, von Fällen in denen Vermittler ihre Kunden aus eigenen finanziellen Interessen dazu bewegen zu wechseln. Mit der nun getroffenen Regelung sollen insbesondere Fehlanreize beseitigt werden, welche zu den so genannten Umdeckungen geführt haben könnten. Inwieweit die neuen Regelungen sich in der täglichen Praxis nun bewähren, muss abgewartet werden. Ebenso ist es denkbar, dass nicht alle betroffenen Parteien mit den im kommenden Jahr in Kraft tretenden Regelungen einverstanden sind. So könnten der eine oder andere noch rechtliche Schritte prüfen, um die neuen Regelungen zu stoppen.
private-krankenversicherung-beitragsvergleich.org
Arbeitskreis Krankenversicherungen
Gneisenaustr. 88 10961 Berlin
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