Audi und VW - Leasingvertrag widerrufen und Geld erhalten
29.05.2020
Politik, Recht & Gesellschaft
Jetzt den Leasingvertrag widerrufen, Geld zurückbekommen und Auto kostenfrei fahren
Widerrufsjoker nutzen
Der sog. Widerrufsjoker sticht vor allem bei Leasingverträgen von Audi oder VW. Diese Leasingverträge weisen regelmäßig eine Vielzahl an Belehrungsmängeln auf, was den Widerruf möglich macht. Der Leasingvertrag ist nicht nur wegen einer fehlerhaften Widerrufsinformation oder Widerrufsbelehrung widerrufbar. Oftmals mangelt es an den gemäß Art. 247 EGBGB im Leasingvertrag notwendigen Pflichtangaben, sei es im Vertrag selber oder in den AGB. Aus diesem Grund ist es wichtig, nicht allein die Widerrufsbelehrung, sondern den gesamten Vertrag einer Prüfung durch einen Fachanwalt für Bankrecht zu unterziehen. Vor allem bedarf die extrem umfangreiche Rechtsprechung der Berücksichtigung, was den durchschnittlichen Anwalt oftmals überfordert.
Leasingvertrag rückabwickeln und Geld erhalten
Rechtsfolge eines erfolgreichen Widerrufs ist die Rückabwicklung des Leasingvertrags. Der Leasingnehmer erhält alle seine geleisteten Zahlungen inkl. einer etwaigen Anzahlung oder Sonderzahlung vom Leasinggeber zurückerstattet. Im Gegenzug gibt er sein Fahrzeug an den Leasinggeber zurück. Damit ist er das Fahrzeug faktisch kostenfrei gefahren, was den Widerrufsjoker für den Leasingnehmer derart attraktiv macht. Je nach Konstellation sind ggf. noch die mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer vom Leasingnehmer zu vergüten. Die Berechnung richtet sich nach den in der Rechtsprechung anerkannten Formeln, wobei z.B. neben der Laufleistung zusätzlich die Art des Fahrzeugs im Bezug auf sein mögliches Lebensalter berücksichtigt wird. Auch in diesem Fall ist der Widerruf in aller Regel lohnenswert, da die sog. Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer in der Regel einen Bruchteil der gezahlten Raten ausmacht, die im Falle eines Widerrufs erstattet werden.
Durch Widerruf wirtschaftliche Situation verbessern
Der Widerruf ist weiter eine gute Möglichkeit, aus einem bestehenden Leasingvertrag herauszukommen, weil das geleaste Fahrzeug z.B. nicht mehr gebraucht oder ein günstigeres Fahrzeug bevorzugt wird. Da man nicht allein die gezahlten Leasingraten zurückbekommt, sondern zusätzlich für die Zukunft keine Leasingraten mehr zu zahlen braucht, wird die wirtschaftliche Situation eines durch den Corona-Virus Betroffenen deutlich entspannt bzw. verbessert.
Leasingvertrag durch Fachanwalt prüfen lassen
Jeder, der einen Leasingvertrag bei der Audi-Bank oder VW-Bank abgeschlossen hat, sollte nicht zögern, diesen Vertrag auf einen möglichen Widerruf prüfen zu lassen. Kundenorientierte und seriöse Kanzleien bieten diese Prüfung kostenfrei an, so Fachanwalt für Bankrecht L. Ginter aus der bundesweit tätigen Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB mit Sitz in Hamm. Ist ein Widerruf möglich, werden die denkbaren Vorgehensweisen besprochen und der Mandant kann sich frei entscheiden, von der Möglichkeit des Widerrufs Gebrauch zu machen.
http://www.gs-rechtsanwaelte.de
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Otto-Krafft-Platz 24 59065 Nordrhein-Westfalen - Hamm
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