Höhere Renten ab 1. Juli und die Steuerfolgen
23.06.2020
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Rentenbestimmungsverordnung tritt am 1. Juli in Kraft. Sie beinhaltet die erfreuliche Nachricht für alle Rentner, dass ihre Rente spürbar ansteigen wird. Die Krux dabei ist, dass dadurch mehr Rentner den gesetzlichen Grenzwert überschreiten, steuerpflichtig werden und erstmals in der Rente eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben müssen. Sollte ein kleiner Teil der Rente als Steuer fällig werden, könnte das die Rentenerhöhung aufheben. Dem können nur noch Ausgaben in der Steuererklärung entgegengesetzt werden, um die Steuerlast zu verringern.
Rentenerhöhung trotz Corona-Krise
Auch in der Corona-Zeit gibt es eine Erhöhung der Bezüge für Rentner. Das hat verschiedene Gründe. Zum einen hat sich die Wirtschaft im vergangenen Jahr noch gut entwickelt und die Lohnentwicklung sowie die Entwicklung der Versichertenbeiträge für die gesetzliche Rentenversicherung sind im Jahr 2019 angestiegen. Zum anderen ist das Verhältnis von Rentnern zu aktiven Beitragszahlern um 0,17 Prozent höher als im Jahr zuvor ausgefallen. Da die gesetzliche Rente in erster Linie an diese Faktoren gekoppelt ist, wird sie nun angeglichen. Die Auswirkungen der Corona-Krise sind bei der Rentenerhöhung am 1. Juli also noch nicht berücksichtigt und werden sich erst frühestens im nächsten Jahr auswirken.
So viel haben Rentner bald mehr
Die Rentenzahlungen werden nicht einheitlich angehoben. In den alten Bundesländern betragen sie 3,45 Prozent mehr, im Osten 4,20 Prozent. Umgerechnet auf 1000 Euro monatliche Rente macht das 34,50 Euro im Westen bzw. 42,00 Euro im Osten. Somit fiel die Anhebung im Osten höher aus als die tatsächliche Lohnentwicklung 2019 in den neuen Bundesländern. Weshalb? Durch die größere Anhebung im Osten erreicht der aktuelle Rentenwert Ost nun erstmals 97,2 Prozent des Rentenwerts West. In vier Jahren wird er, wie gesetzlich vorgeschrieben, bei 100 Prozent liegen und damit auf demselben Niveau der Westrente sein.
51.000 Rentner rutschen in die Steuerpflicht
Unter den 21 Millionen Rentnern, die sich über mehr Rente freuen können, führt die Erhöhung aber laut dem Bundesfinanzministerium für 51.000 Rentner zu einer erstmaligen Steuerpflicht. Ob und wie viel von der Rente versteuert werden muss, hängt einerseits von der Höhe des steuerpflichtigen Gesamteinkommens und andererseits vom Jahr des Renteneintritts, das den Besteuerungsanteil bestimmt, ab. 2020 beträgt der steuerpflichtige Anteil 80 Prozent für Neurentner. Wer in den Vorjahren in Rente gegangen ist, muss einen geringeren Prozentsatz versteuern. Der andere Teil der Rente, der nicht steuerpflichtig ist, wird als Rentenfreibetrag bezeichnet und von Bestandsrentnern lebenslänglich beibehalten. Übersteigt die aktuelle Jahresbruttorente die Höhe des Rentenfreibetrags gemeinsam mit dem allgemeinen Grundfreibetrag, wird normalerweise eine Steuerklärung fällig.
Bestandsrentner, die aufgrund der Rentenerhöhung in die Steuerpflicht rutschen, sollten sich jedoch nicht darauf verlassen, dass sie zeitnah vom Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung erhalten. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi) rät, sich aktiv zu informieren, ob eine Steuererklärung notwendig ist. Ansonsten kann es passieren, dass das Finanzamt Jahre später Steuererklärungen rückwirkend einfordert und es zu einer unerwarteten Steuernachzahlung kommt.
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