Ist CBD legal in Deutschland?
07.09.2020
Politik, Recht & Gesellschaft
Berlin, 06.06.2020: CBD-Öl, Tropfen oder Kapseln: Cannabidiol (CBD) ist wohl ein relativ harmloser Hanf-Inhaltsstoff, der - im Gegensatz zum psychoaktiven THC - nicht high macht. Obwohl dies schon lange produziert wurde und erst seit kurzem einen Hype erhielt, unterliegt der Verkauf jedoch von je her strengen Regeln, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) vorgibt. Doch in jüngster Zeit vermehren sich die Stimmen, die das harmlose Hanf-Extrakt in Verruf ziehen wollen. Der Onlineshop für CBD, CBDkaufen.com ist dem nachgegangen und hat die Argumente jeder Seite geprüft und kommt zu einem erstaunlichen Ergebnis.
Der Nutzhanf ist schon seit langer Zeit Teil des Europäischen Nahrungs- und Futtermittelkatalogs. Allerdings wird oft, wenn man Hanf sagt, gleich an das berauschende Tetrahydrocannabinol (THC) gedacht, auch wenn der allgemeine Nutzhanf nicht viel damit zu tun hat. Genauer gesagt wird in Europa jedes Jahr aufs neue bestimmt, welche Sorten und Genetiken des Nutzhanfs so wenig THC beinhalten, dass diese Sorten eine Lizenz erhalten, um deren Samen großflächig anbauen zu dürfen. So wird von Seiten der EU schon gewährleistet, dass nur jene Sorten von normalen Bauern angebaut werden dürfen, die keinen Rausch verursachen können. Genau aus diesen Sorten wird das CBD, der nicht psychoaktive Wirkstoff Cannabidiol aus dem Nutzhanf, als natürlicher Bestandteil des Hanf-Extraktes schon seit langer Zeit extrahiert und hat entsprechend seinen Standpunkt in der Lebensmittel-Industrie gefunden. Obwohl selbst das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) sich bereits im Oktober 1997 des Themas Hanfextrakte in Lebensmitteln wie Bieren und Limonaden angenommen hatte und sich in seiner damaligen Stellungnahme (https://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/1997/26/einsatz_von_hanf_in_lebensmitteln_kann_gesundheitlich_problematisch_sein-829.html) zu Hanf in Lebensmitteln wie Bieren und Limonaden äußerte und darin die Verwendung von Hanf-Extrakten in Lebensmitteln attestierte, wurden Hanf-Extrakte, die Cannabinoide enthalten, im Februar 2019 rückwirkend zum Jahr 1997 auf die europäische Liste der neuartigen Lebensmittel gesetzt, weil sie angeblich bis dahin nicht in Verwendung waren.
Auch konstatierte der Europäische Gerichtshof dem Nutzhanf bereits im Jahr 2009 eine lange Geschichte des Konsums in Europa. (Rechtssache T-234/06, Absatz 19-22).
Entsprechend der oben genannten Veröffentlichungen des BfR wurden schon im Jahr 1997 hanfhaltige Lebensmittel wie aromatische Blütenextrakte für die Erstellung von Bieren und Limonaden (also Lebensmittel) verwendet.
Ob dies allerdings dafür reicht, die rückwirkende Klassifizierung als Novel Food zu verneinen, mag dahingestellt sein.
Unabhängig davon, ob der Novel Food Status für Hanfextrakte angebracht ist oder nicht und um herauszufinden, ob der Verkauf von CBD-Öl und Hanf-Extrakten legal ist, fragte der Onlineshop cbdkaufen.com bereits 2018 bei der Bfarm an, welche Kriterien für den legalen CBD Vertrieb gelten.
In der hier aufgeführten Stellungnahme der Bfarm geht diese von der Rechtmäßigkeit von Hanf-Extrakten aus, solange die sich an bestimmte Bedingungen halten, die vom BfR vorgegeben werden.
Laut Bfarm ist jedes CBD-Öl legal, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden
Ob CBD legal in Deutschland (https://cbdkaufen.com/cbd-legal-in-deutschland/) ist, wollte darum der CBD-Onlineshop CBDkaufen.com von der Bfarm schon 2018 wisssen. Die Antwort kam prompt:
"Mit dem am 10.03.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften hat der Gesetzgeber die Position Cannabis in den Anlagen I bis III zu § 1 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geändert. Das Betäubungsmittelgesetz unterscheidet seitdem zwischen Cannabis der Anlage III (Verwendung zu medizinischen Zwecken) und Cannabis der Anlage I (Verwendung zu nicht medizinischen Zwecken). Anlage I sieht zudem Ausnahmeregelungen für Nutzhanf (siehe Buchstabe b und d unter der Position Cannabis) vor.
Nach dem Buchstaben b unter der Position Cannabis in Anlage I zu § 1 Absatz 1 BtMG sind Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen, wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut (Nutzhanf) stammen oder ihr Gehalt an THC 0,2 % nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.
Diese Ausnahmeregelung gilt auch für Zubereitungen aus den Pflanzen und Pflanzenteilen, wenn sie die vorgenannten Bedingungen erfüllen.
Da der erlaubnisfreie Verkehr auf gewerbliche oder wissenschaftliche Zwecke beschränkt ist, dürfen unbearbeitete oder bearbeitete (z.B. lediglich getrocknete und zerkleinerte) Pflanzenteile nicht an den Endverbraucher abgegeben werden.
Hiervon nicht betroffen sind Zubereitungen mit verarbeitetem Nutzhanf der oben genannten Sorten, auch wenn noch geringe aus den Pflanzenteilen stammende THC-Restgehalte enthalten sein sollten. Voraussetzung für die Abgabe an den Endverbraucher ist jedoch, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen werden kann. Dabei kann sich auf die Grenzwerte des BfR berufen werden, sofern eine orale Aufnahme des Produktes beabsichtigt ist. (- Der Link hierfür ist auf der Blog-Seite des CBD-Onlineshop CBDkaufen.com zu sehen.)
Die von Ihnen (cbdkaufen.com -Anm. d.Red.) angefragten Cannabisextrakte dürfen - aus betäubungsmittelrechtlicher Sicht - nur dann an den Endverbraucher abgegeben werden, wenn die Extrakte ausschließlich aus Nutzhanf (< 0,2 % THC oder EU-Sorte) gewonnen wurden und die Endprodukte die o.g. THC-Richtwerte des BfR einhalten.
Bitte beachten Sie, dass die vorgenannte Ausnahmeregelung ausschließlich für Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung gilt. Produkte aus Cannabis oder Nutzhanf, die für medizinische Zwecke bestimmt sind, sind aus betäubungsmittelrechtlicher Sicht nur dann verkehrs- und verschreibungsfähig, wenn die Voraussetzungen der Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG erfüllt sind ("nur aus einem Anbau, der zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle gemäß den Artikeln 23 und 28 Absatz 1 des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe erfolgt").
Für eine Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Produkten aus arzneimittelrechtlicher und lebensmittelrechtlicher Sicht verweisen wir auf die zuständigen Landesbehörden."
Dies bedeutet allerdings, dass CBD-Öl in Deutschland legal ist, so lange es weniger als 0,2% THC beinhaltet und kein medizinischer Zweck damit verfolgt wird.
Wenn Hanf-Extrakt für die orale Aufnahme geeignet sein soll, geht das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) von der Sicherheit des Nutzhanf-Produktes aus, wenn der THC Gehalt weniger als,
- 5 µg/kg für nicht alkoholische und alkoholische Getränke
- 5000 µg/kg für Speiseöle
- 150 µg/kg für alle anderen Lebensmittel
für Produkte als Grenzwert eingehalten wird.
Auch laut WHO und der Anti Doping Agentur sind CBD Produkte wohl ungefährlich. Ob sich nun der "Novel Food" Status des Nutzhanfs und seiner Extrakte ändert und ob CBD in Deutschland Legal für alle Verwendungszwecke nutzbar ist, bleibt bei der bisherigen prohibitionistischen Praxis der europäischen Regierungen allerdings offen .
Bildquelle: @enecta
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