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Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
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Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Christina Körpert
Ab 2012 Pfändungsschutz nur über P-Konto - Jetzt Girokonto umstellen
07.11.2011 / ID: 35362
Politik, Recht & Gesellschaft
Kostenloses-Girokonto.net informiert: Ab dem 1. Januar 2012 genießen Schuldner Pfändungsschutz nur noch mit dem so genannten "P-Konto". Während Verbraucher noch bis Ende des Jahres 2011 die Möglichkeit haben, im Rahmen des Vollstreckungsschutzes auch auf dem normalen Girokonto bestimmte Beträge vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen, ist dies ab kommendem Jahr nur noch mit einem Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) möglich.
Wie unter http://www.kostenloses-girokonto.net/girokonto-ratgeber/pfaendungsschutzkonto.html nachgelesen werden kann, ist auf einem P-Konto der Grundfreibetrag von 1.028,89 Euro automatisch vor einer Pfändung geschützt. So ist sichergestellt, dass der Schuldner am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen kann. Der Grundfreibetrag kann bei Unterhaltsverpflichtungen durch entsprechende Nachweise erhöht werden. Das P-Konto kann nur als Einzelkonto geführt werden. Gemeinschaftskonten müssen erst in ein Einzelkonto umgewandelt werden. Außerdem darf nicht mehr als ein P-Konto geführt werden.
Bundesweit gibt es monatlich rund 350.000 Kontopfändungen. Derzeit müssen Schuldner den Weg zum Amtsgericht aufnehmen und die Freigabe ihres Kontos beantragen. Dies dauert allerdings einige Tage, so dass der Schuldner in dieser Zeit nicht auf sein Konto zugreifen kann und wichtige Ausgaben wie Miete und Strom nicht gezahlt werden können.
Wer Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Krankengeld, Bafög oder Kindergeld bezieht, kann nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen in den ersten 14 Tagen frei über diese verfügen. Diese Möglichkeit entfällt ab dem kommenden Jahr ebenfalls.
Die Umwandlung in ein P-Konto wird ganz einfach bei der kontoführenden Bank beantragt. Das Pfändungsschutz-Konto kann auch von Selbständigen geführt werden. Unternehmer, die derzeit auf der Suche nach einem günstigen Firmenkonto mit Kreditkarte sind, dürften im B2B Card Firmenkonto - http://www.kostenloses-girokonto.net/girokonto-angebote/b2bcard-firmenkonto.php - eine praktische Lösung finden.
http://www.kostenlose-konten.com/
Concitare GmbH
Mottelerstr. 23 04155 Leipzig
Pressekontakt
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