Universität der Bundeswehr München legt Schulstudie vor: Covid-19 erfordert Luftreiniger mit H14-HEPA-Filter
23.09.2020
Politik, Recht & Gesellschaft
Investitionssicherheit - Unternehmen, Gastronomie und Schulen benötigen dringend offizielle Richtlinien
Am 22.09.2020 hat Professor Dr. Christian Kähler von der Universität der Bundeswehr München seine Studie(1) zum sicheren Schulbetrieb in der SARS-CoV-2 Pandemie veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass Luftreiniger mit H14-HEPA-Filter in Herbst und Winter gegenüber Lüften und anderen Techniken die mit Abstand sicherste Maßnahme ist, die Gesundheit der Schüler und Lehrer zu schützen. Damit liegen nun alle Kriterien vor, um seitens der Politik offizielle Richtlinien zu definieren. Aerosole tragen maßgeblich zur Verbreitung des Corona-Virus bei. Beim Sprechen, Nießen und Husten abgegeben, schweben diese als Trägerpartikel über Stunden im Raum. Bereits in seiner vorangegangen Studie hat die Universität der Bundeswehr München nachgewiesen, dass Luftreiniger mit H14-HEPA-Filter virenbelastete Aerosole nahezu vollständig beseitigen. Im Hinblick auf die kalte Jahreszeit bieten diese Luftreiniger damit die beste Lösung für Unternehmen, Gastronomie und Schulen, die Aerosolkonzentration in geschlossenen Räumen sicher unter ein infektiöses Niveau zu senken. Vor Anschaffung empfiehlt es sich deshalb, die angebotene Produktleistung genau zu prüfen: So werden u.a. handelsübliche Geruchsbeseitiger inzwischen als ‚Virenkiller' oder ‚Entkeimungsgeräte' deklariert. Ebenso ist auf das pro Stunde gereinigte Luftvolumen zu achten. Notwendig wird damit ein offizieller Kriterienkatalog zur Absicherung von Gesundheit und Investitionen
Ungeeignete Luftreiniger werden nicht genehmigt
Aktuell intensiv diskutiert werden Luftreiniger als Pandemie-Prävention für Schulen. Was passiert, wenn unbedacht gehandelt wird, zeigte sich bei der Fridtjof-Nansen-Schule in Kassel. Bereits aufgestellte Geräte bezeichnete der Stadtbaurat als wirkungslos, da "(…) die notwendigen Zertifikate und Nachweise fehlten". Ebenso könne ungenügende bzw. fehlerhafte Filtertechnik "(…) die Verteilung der Aerosole im Raum verstärken". Die Investition der Schule war aufgrund fehlender Sorgfalt fehlgeschlagen.
Notwendig wird damit eine Vorgabe des Bundesministeriums für Gesundheit, um Schulen, aber auch Unternehmen und der Gastronomie, klare Kriterien für die Beschaffung von Luftreinigern zur Pandemie-Prävention an die Hand zu geben. Für den sicheren Schulbetrieb hat Prof. Dr. Christian Kähler jetzt mit seiner neuen Studie ebenfalls die dafür notwenige Basis vorgelegt.
Wissenschaft hat notwendige Covid-19-Parameter definiert
Die von Prof. Dr. Kähler vom Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik der Universität der Bundeswehr in München ausgeführten Studien(1,6) belegen, dass Raumluftreiniger die Gefahr einer indirekten Infektion durch Aerosole wirksam reduzieren. Erforderlich dafür sind die Verwendung von automatisch dekontaminierenden H14-HEPA-Filtern und mindestens sechs erfolgte Luftwechsel pro Stunde. Gewährleistet ist so eine wirksame Aerosolverdünnung und -Abscheidung innerhalb kürzester Zeit. Geräte ohne diese Eigenschaften sind damit nicht zur Pandemie-Prävention geeignet.
Referenz-Produkt der Studien war jeweils der mobile, speziell für die Virenfilterung entwickelte Hochleistungs-Luftreiniger TAC V+ von Trotec. Mit einer Luftleistung von 2.100 qm/Std. und seiner einmaligen Selbst-Dekontamination des H14-HEPA-Filters reduziert der TAC V+ auf sichere Weise das luftgetragene Ansteckungsrisiko selbst in stark frequentierten Räumen.
HEPA-Filter der Klassen H13 und H14 werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als zuverlässig zur Ausfilterung von Bakterien bewertet. Bei Partikeln mit einer Teilchen-Größe von 0,1 bis 0,2 ?m empfiehlt die BAuA jedoch ausdrücklich HEPA-Filter der Klasse H14 DIN EN 1822.
Fachliche Erläuterung:
H14-HEPA-Filter bieten eine 10-fach höhere Filterleistung als H13-HEPA-Filter, deren Filterleistung im Größenbereich von Bakterien zwar noch vergleichbar gut ist. Signifikante Unterschiede gibt es jedoch im sogenannten MPPS-Bereich (Most Penetrating Particle Size), also bei der Ausfilterung von Viren und Aerosolen. Hier rät die Projektgruppe Labortechnik (ELATEC) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in ihrer Stellungnahme zum Thema "Einsatz von HEPA-Filtern in Raumlufttechnischen Anlagen (Beschluss 16/2010)" ausdrücklich: "Die HEPA-Filter sollten mindestens der Klasse H14 nach DIN EN 1822-1 entsprechen."
UV-Licht, UV-C-Geräte, Ionisation- oder Ozon-Geräte nicht zur Pandemie-Prävention geeignet
Grundsätzlich abgeraten wird u.a. von der W H O(2) von UV-Licht zur "Desinfektion". Gleiches gilt laut Bundesamt für Strahlenschutz(3) für UV-C-Bestrahlungsgeräte, deren Einsatz ohne Schutzkleidung zudem gesundheitsschädigend ist. Ebenso weist die Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) in einer amtlicher Mitteilung(4) darauf hin, dass Ionisation- oder Ozon-Entkeimungsgeräte die Virenbeseitigung unzuverlässig umsetzen und je nach Raum die Luftqualität sogar verschlechtern.
Fachliche Erläuterung:
Die Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes im Bundesgesundheitsblatt 2015 - 58:1992 warnt ausdrücklich vor dem Einsatz von "Luftreinigern, die eine Entfernung oder chemische "Umwandlung" in harmlose Stoffe (Wasser, Kohlendioxid) von gasförmigen organischen Verbindungen, Geruchsstoffen und Bioaerosolen versprechen", solange es keine standardisierten Prüfverfahren für diese sogenannten Entkeimungsgeräte gibt. Ebenso spricht sich die IRK ausdrücklich gegen den Einsatz von Geräten aus, die mittels "Luftsauerstoffaktivierung" oder "Ionisierung" die Luft zu reinigen versprechen. Der Einsatz derartiger Geräte, die zumeist als sogenannte Entkeimungsgeräte verkauft werden, kann bei einzelnen Verfahren zwar zu zeitlich begrenzten Reinigungsleistungen für einzelne Stoffe führen. Manche Luftreiniger setzen jedoch nicht vorhersagbare Sekundärverbindungen in die Raumluft frei, die derzeit nicht abschließend gesundheitlich bewertet werden können. Die Kommission rät daher vom Einsatz solcher Geräte ab, solange es keine anerkannten standardisierten Prüfverfahren zu deren Zulassung gibt und eine Gesundheitsgefährdung für die Raumnutzer nicht in allen Fällen ausgeschlossen werden kann.
Weitere Informationen zum Trotec TAC V+: https://de.trotec.com/produkte-services/maschinen-highperformance/corona-virus-loesungen/
Quellen:
1.) Studie Prof. Dr. Christian Kähler zu Covid-19-Schulbetrieb
http://www.unibw.de/lrt7/schulbetrieb-waehrend-der-pandemie.pdf
2.) W H O-Stellungnahme zu UV-Licht
http://www.medinlive.at/gesundheitspolitik/wirkung-von-uv-licht-auf-sars-cov-2-weiterhin-umstritten
3.) Bundesamt für Strahlenschutz zu UV-C Bestrahlungsgeräten:
http://www.bfs.de/DE/themen/opt/anwendung-alltag-technik/uv/uv-c-strahlung/uv-c-desinfektion _node.html
4.) IRK amtliche Bekanntmachung zu Entkeimungsgeräten
https://link.springer.com/content/pdf/10.1007 %2Fs00103-015-2228-0.pdf
5.) BAuA zu Hepa-Filtern der Klasse H13 und H14
http://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ABAS/pdf/Biostofftag-2016-04.pdf ?__blob=publicationFile&v=2
6.) Studie Prof. Dr. Christian Kähler zu mobilen Raumluftreingern
http://www.unibw.de/lrt7/raumluftreiniger.pdf
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