Im Zweifel für den Angeklagten – Part 2
12.10.2020
Politik, Recht & Gesellschaft
Im Zweifel für den Angeklagten - Part 2
(Part 1 - https://www.fair-news.de/2800842/im-zweifel-fuer-den-angeklagten-so-heisst-es-doch-ist-es-wirklich-so )
Wir sind auf die Richtigkeit und korrekte Beurteilung von Gutachtern angewiesen und vertrauen ihnen, doch wie sollen wir Vertrauen haben können, wenn der Gutachter Dr. M. nach einem Anruf von RA Sch. sein Gutachten nach ihren Vorgaben, Wünschen hin abändert und somit alles weitere was folgte erst ermöglichte. Durch sein wissentlich getürktes Gutachten war es bspw. Frau RA Sch. erst möglich, Frau A. sofort aus ihrem sicheren stabilen Wohnort zu entreißen und in das Freie Autonome Frauenhaus in Giesen unterzubringen. Schlimm ist, dieser Gutachter war 1 Tag zuvor vor Ort für dieses Gutachten und er habe anschließend geäußert, begriffen zu haben, das Frau A. derzeit komplett falsch betreut werde und wollte ihre Wunschbetreuung und die Ängste gegen ihre Betreuerin aufgreifen und im Gutachten anbringen. Frau RA Sch. hatte es auf die Art nun Tatsache geschafft, Frau A. aus ihrem Leben zu reißen. Besagter Gutachter habe sogar selbst zugeben das Gutachten nach einem Telefonat von Frau RA.Sch. abgeändert zu haben und es dennoch nicht berichtigt zu haben, nicht wisse, was er nun dagegen tun solle.
Dieses Gutachten machte es nun Frau RA Sch. Sehr einfach, insbesondere da Frau Abelmann fremden Leuten gern und schnell Glauben schenkt und nachdem in dem Gutachten ja steht, das sie vor ihrer Partnerin geschützt gehört, war es umso logischer für die labile psychisch instabile Frau A. Die Partnerin, die sich immer ans Recht hielt, sich für jeden und insbesondere somit für ihre Partnerin einsetzte, wunschgemäß half so gut es ging. Frau A. setzte viel Hoffnung durch ihre Partnerin mehr und mehr zu Genesen, insbesondere durch ihr Einfühlungsvermögen und Psychologischem Fachwissen. All ihr gutes Ansehen, ihre Tätigkeiten haben einen massiven „Knacks“ erlitten, erst durch das Ausmaß des Krankhaften Verhalts seitens Frau A. und besonders, nachdem sie nun die jenige sei, die seelisch und körperlich missbrauche / misshandle, Erpresse und vieles mehr. Frau Q. wurde als Schwerverbrecherin hingestellt, denn in einem Frauenhaus kommt man normal nicht so einfach unter, insbesondere in der aktuellen Zeit, erst recht nicht. Doch das Gutachten von Dr.M. machte all dies möglich.
Herr Dr. M. Aussage war jedoch auf die Frage was er gedenke nun zu unternehmen „was soll ich denn da nun machen…“ So jemand schreibt Gutachten, Diagnosen, veranlasst, wer in die Psychiatrie kommt, oder auch nicht oder gar unter Betreuung gestellt wird. Ja da kann man volles Vertrauen in die Ausstellungen haben, oder? Das Ganze geht noch weiter, nachdem das Gutachten geschrieben war, habe Frau RA Sch. Frau A zusätzlich eingeredet, nicht krank zu sein und alles von ihrer Ex-Partnerin gesteuert wurde. Ich gebe erneut zu Bedenken, die Krankheit und die Unterlagen (die auch ich sichtete) bestehen seit der Kindheit, die beiden Frauen kennen sich seit 2014 wie soll das also gehen?
Nun sollen aber auch die Pflege und Schwerbeschädigungen wohl alle aberkannt werden, wie es hieß. Wie lange Frau A. dafür kämpfte und dass sie sogar das Sozialgericht schon einschalten wollte und nicht Frau Q. scheint außer Acht gelassen. Ebenso welche Konsequenzen die Aberkennung für Frau A. bedeuten.
Uns allen hingegen ist nicht klar, was Frau RA. Sch. mit all dem bezweckt! Das ihre Betreute noch tiefer fällt, sie somit noch abhängiger ist und somit ihren Lohn gesichert sieht? Frau RA. Sch. dürfte den Höchstsatz von 44,-/h bekommen. Hat daher Frau RA.Sch. nicht auf das Inkasso/- Anwaltsschreiben reagiert und für weitere Schulden gesorgt? Die Gesundheit verschlechtert und habe auch dafür gesorgt, dass Frau A. neue unwissende Ärzte aufsuche, keiner hat die Unterlagen und jeder der die Wahrheit und Unterlagen kannte, wurde kontaktiert und es seien über die Ex-Partnerin Schauermärchen berichtet worden. Sie solle sich sogar ein Gutachten ausstellen lassen, psychisch gesund zu sein. Was steckt ihrer Meinung nach wirklich dahinter?
Oder hat sie ein Problem mit der Homosexualität, mehrere äußerten das Frau RA.Sch. wohl homophob sein könnte, da sie bei beiden Terminen sich jeweils gegen diese „Art Leben, das Zusammenleben“ aussprach und Frau A. davon überzeugen wollte, das es falsch sei? Insbesondere nachdem sie erneut von Hochzeit gesprochen habe, hier solle Frau RA Sch. sogar die Augen verleiert haben und nach dem sie die Beziehung der Frauen beendet hatte, auch alles kappte was die beiden Frauen einst verbunden habe. Was alles, das sprengt hier den Rahmen. Oder geht es darum, weil Frau A. ihre Betreuungsakte sogar politisch frei gab, um dadurch aufzeigen zu können, was hier alles schiefläuft und somit endlich Hilfe, Unterstützung zu bekommen? War es Panik, nachdem sie mitgeteilt haben soll, dass ihre Partnerin sich politisch engagiert und an der Erneuerung der Betreuungsreform mitwirke, was somit einige Veränderungen zum Wohle aller bedeutet? Aber somit auch mehr Kontrolle, richtige Nachweise bzw. passende Eignungen usw.
Oder These 3 die Frau A. selbst gebrachte haben soll, sie habe gemeint, dass ihre Betreuerin sich genauso wie sie selbst verhalte, nur mit dem Unterschied, sie ist diagnostiziert – psychisch Krank und Frau RA.Sch. hingegen ihre Betreuerin, die somit verantwortungsbewusst und vertrauensvoll sein sollte, wenn ihr Menschenleben anvertraut werden.
Der Psychiater der Frau A. ausstellen sollte psychisch gesund zu sein, bemerkte sofort, dass hier etwas nicht stimme und habe auch mit der Mutter/Schwiegermutter und der Ex-Partnerin gesprochen und ihnen geraten sich Hilfe zu suchen. Das ist daher beachtlich, da Frau A. aus vielen Therapien und Kliniken raus flog auf Grund des ständigen Lügens und Fehlverhaltens. Dennoch interessiert es weiterhin Herrn S. von der Behörde und Frau RI.M. nicht, schauen weg und es soll sogar gesagt worden sein, „man wisse nun, wer von den beiden Frauen die Kranke sei…“ Richterin M. hatte 4 Jahre mit Frau Q. in der Betreuungssituation zusammen gearbeitet, gab Ratschläge, Tipps, selbst Rechtspfleger hätten zu Schutzmaßnahmen geraten und nun sind es diese, die Frau Q. mit anprangern und dabei helfen, das ihr Leben zerstört wird? Das eine Betreuerin Frau Q mobbt, Verleumdet, nötigt und zusätzlich das Bankkonto als Fremdnutzerin sperren läßt und das Geld entwendet. Die Betreuerin setze wohl alles daran, die beiden Frauen von einer fern zu halten und zu entfremden und das mit allen Mitteln. Das Ganze hat jedoch Folgen für Frau Q. und Frau A. denn Frau Q. erleidet immer mehr Demütigungen, Zerstörungen, Anklagen, Verluste und Frau A. erleidet mehr und mehr Schulden, verlor mehr und mehr ihr erreichtes, den Schutz, ihre Gesundung.
Die Dreistigkeit ist schon enorm, doch es geht weiter, Frau Q. wußte sich irgendwann keinen Rat mehr und wandte sich ans Inkasso. Denn bisher erfolgte weder eine Ordnungsgemäße KDG. noch würde Miete gezahlt und nachdem Frau RA Sch. selbst mitteilte, dass ihre Betreute weder Miete noch sonstiges zahlen wird, musste anders gehandelt werden. Insbesondere nachdem der Vermieter androhte, beide zu verklagen, wenn er nicht die volle Miete bekomme. Ein Inkassobüro besteht aus Anwälten, die sich absichern vor jedem handeln, dennoch behauptete Frau RA. Sch. sie kenne diesen Mietvertrag nicht und wo bitte nach Miete angefragt worden sei!
Ich ging bereits kurz auf das Konto ein, welches durch die Betreuerin Frau RA. Sch. Frau Q. entwendet wurde und sie als Fremdnutzer angegeben wurde, wie die Fidor Bank selbst mitteilte. Es heißt Frau RA.Sch. melde sich überall mit ihrem Anwalts Titel und schreibt alles mit ihrem Anwalts - Briefkopf, was natürlich Eindruck hinterlässt.
Das Bankkonto gehört Frau Q. ihre E-Mail und auch ihre Handy Nummer waren jeweils bei der Bank hinterlegt, dennoch hatte die Fidor Bank sich nicht Rückversichert, sondern das Konto sofort als Fremdnutzer für Frau Q gesperrt. Frau Q. bemerkte es erst, als plötzlich Rücklastschriften erfolgten. Monatlich per Dauerauftrag ging von Frau Q´s Hauptkonto ein Betrag V auf das Fidorkonto um davon alle Unkosten, Miete, Lebensunterhalt etc. zu begleichen. Als sie sich nicht mehr einloggen konnte, kontaktierte Frau Q. die Fidor Bank, es ging wohl paar Mal hin und her. Später meinte die Bank, es gäbe einen Einwilligungsvorbehalt. Als Frau Q. erklärte, dass das nicht möglich ist, kam, sie wurden als Fremdnutzer angegeben… das war die letzte Antwort. Kann ich somit auch bei der Bank xy anrufen und weil ich bspw. meinen Nachbar nicht leiden kann, gebe ich an, dass dieser behauptet es sei sein Konto aber ist es gar nicht und lasse es sperren? Interessant wie einfach das gehen soll! Hier habe Frau Q. am 14.05.2020 sofort Strafanzeige bei der Polizei Strafanzeige gestellt und alles belegt. Die Polizei habe die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.
Auch dies wurde erneut Richterin M. vorgelegt, als auch Herrn S., es erfolgte erneut keine Rückmeldung. Auch der Pressesprecher der Parte DiB, der beide Frauen genau kennt und um Hilfe seitens Frau A. gebeten wurde, erhielt keine Rückmeldung von der Richterin. Er bat höfflich um einen gemeinsamen Termin mit Frau Q. und erinnerte daran, dass Gerichte unparteiisch seien. Ebenso, dass sie alle Unterlagen prüfen mögen und Frau Q. samt Begleitung anhören mögen. Natürlich kam nichts. Frau A. wandte sich einst auch an die Partei und wünschte Hilfe, wünschte das Frau RA.Sch. auffliegt und wollte dafür als Fallbeispiel die Änderung der Betreuungsreform unterstützen. Herr S. habe als einziger geantwortet, wenn auch Wochen später. Er antwortete, dass er keine Pflichtverletzungen erkennen kann seitens seiner Betreuerin und das er davon ausgeht, dass es ein Privat-Zwist zwischen den beiden ehemaligen Partnerinnen sei. Also wenn Frau RA.Sch. das Gutachten nicht hätte ändern lassen und es dann Frau A. eingeredet hätte, so wären Frau A. und Frau Q. nicht einmal Ex-Partner und somit gab es auch keinen Privat-Zwist…Somit schaffte die Betreuerin es komplett in das Leben ihrer Betreuten ein zu mischen, ihr alles auszureden und eiges Denken ein zu reden und so auch die Beziehung, eine 6 Jährige Verlobung zu beenden. Am Vorabend habe Frau A. Frau Q. noch ihre Liebe gestanden und wieder davon gesprochen, wie glücklich sie sei und Zukunftspläne machte. Die Sprach-Whats app bestätigt dies. Auch berichteten Nachbarn, das Frau A. sehr an Frau Q. hing, insbesondere in den letzten Tagen. All das widerspricht den Aussagen der Behörde, der Richterin und Betreuerin. Zumal ist es sehr auffällig, erst ist Frau RA. Sch. die verhasste Betreuerin von Frau A. und suchte überall Hilfe um all das auf zu zeigen, habe sogar im Internet über sie recherchiert und festgestellt, dass sie keinerlei Fachrichtung habe und die HP (Oktober 19) offline war – was sie bis heute ist – und urplötzlich ist es quasi die „beste Freundin“ und setzt alles um, was sie ihr sagt? Sogar ganz gleich wie strafbar? Ich gebe zudem auch zu bedenken, dass Frau RA.Sch, es damit schaffte, das Frau A- ihr Haus verließ ohne all ihre eigenen persönlichen Sachen, das sie somit alles verlor und auf Staatskosten, eingekleidet, ernährt und lebt zudem auf Staatskosten.
Was eine Partei damit zu tun hat, was die Polizei zu allem sagt, das kommt in Teil 3.
Ich bin Herr Miquel Nolite Timere - Journalist bei "Presse für Jedermann"
Unser Hauptsitz ist in Mannheim, allerdings arbeiten wir Freiberuflichen Journalisten und Reporter Bundesweit für “PR für Jedermann“ So entstand u.a. auch der Firmenname, da PR für Jedermann von Newcomern für Newcomer, von Profis für Profis, von Begeisterten für Begeisterte sowie von und mit Begeisterung ist.
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