Esther Omlin - Expertin für Strafrecht
14.02.2022
Politik, Recht & Gesellschaft
Dr. IUR. Esther Omlin hat ihr juristisches Studium an der Université de Fribourg mit zweisprachigem Lizentiat und anschließend ihr Doktorat im Strafrecht absolviert. Nach mehreren Stationen in der Strafverfolgung im internationalen Recht arbeitete sie 15 Jahre lang als Oberstaatsanwältin und Staatsanwältin im Kanton Obwalden. Mittlerweile berät sie ihre Klienten innerhalb eines Netzwerks für Untersuchungen, Expertisen und Rechtsberatungen im Bereich des nationalen und internationalen Straf-, Wirtschafts- und Völkerrechts.
* Über das Strafrecht in der Schweiz
* Harte Strafen für schwere Delikte
* Lebenslänglich bedeutet nicht gleich lebenslänglich
* Das Wirtschaftsrecht ist ein Sonderfall
* Wie man sich als Zeuge und Angeklagter verhalten sollte
ÜBER DAS STRAFRECHT IN DER SCHWEIZ
Harte Strafen wie lebenslanger Freiheitsentzug werden laut Esther Omlin in der Schweiz sehr selten verhängt. Je nach Schwere der Tat erfolgen in der Regel Buß- oder Geldstrafen, bevor eine Freiheitsstrafe überhaupt in Betracht gezogen werden kann. Mit einer Buße werden kleine Gesetzesübertretungen bestraft, schwerere Taten haben eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre zur Konsequenz. Als richtige Verbrechen gelten Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren geahndet werden.
HARTE STRAFEN FÜR SCHWERE DELIKTE
Esther Omlin erklärt, dass Delikte, die eine jahrelange Freiheitsstrafe zur Folge haben, in der Schweiz glücklicherweise nicht allzu häufig vorkommen. Das heißt jedoch auch nicht, dass sie eine absolute Ausnahme bilden. Zu den schweren Straftaten, die eine umfangreiche Freiheitsstrafe mit sich tragen, gehören Taten von extremer Gewalt. Dazu gehören vorsätzliche Tötung, Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung und Verstümmelung weiblicher Genitalien, aber auch Veruntreuung, Diebstahl, Betrug, Raub, Erpressung oder Hehlerei.
LEBENSLÄNGLICH BEDEUTET NICHT GLEICH LEBENSLÄNGLICH
Mord, Völkermord, Folter, Kriegsverbrechen oder Entführung sind Taten, die wie Esther Omlin erläutert, eine lebenslange Freiheitsstrafe mit sich bringen. Diese wird in der Schweiz tatsächlich nur sehr selten verhängt und ist nicht unbedingt ein Urteil, das unumkehrbar ist. Bei guter Führung kann es vorkommen, dass das schweizerische Strafrecht nach 15 Jahren eine bedingte Entlassung vorsieht.
DAS WIRTSCHAFTSRECHT IST EIN SONDERFALL
In der Wirtschaft sehen Straftaten nochmal anders aus, wie Esther Omlin ausführt. Tatbestände unter dem Wirtschaftsstrafrecht berühren nämlich einige andere Rechtsbereiche mit. Aus diesem Grund wird bei einem begleitenden Anwalt ein umfangreiches Fachwissen vorausgesetzt, das neben strafrechtlichen Kenntnissen auch Expertise in wirtschaftlichen Themen beinhaltet. Ebenso erforderlich sind gesellschafts- und handelsrechtliches Wissen, da eine Verteidigung nur erfolgen kann, wenn ein ausreichender Sachverstand vorliegt.
WIE MAN SICH ALS ANGEKLAGTER UND ZEUGE VERHALTEN SOLLTE
Esther Omlin rät den Angeklagten grundsätzlich, ruhig zu bleiben und sich ohne Umschweife einen Anwalt zu suchen. Auf keinen Fall sollte man als Tatverdächtiger mit Polizei oder Staatsanwaltschaft reden, da jede Aussage gegen einen verwendet werden kann. Als Zeuge ist man wiederum in der Pflicht, bei einer Vorladung vor Gericht persönlich zu erscheinen, selbst wenn man die Aussage verweigern will. Nur in Ausnahmen wird eine Absage genehmigt werden. Darüber hinaus empfiehlt Esther Omlin sowohl den Angeklagten als auch den Zeugen für ein ansprechendes Erscheinungsbild zu sorgen, um ernstgenommen und respektiert zu werden.
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Esther Omlin Strafuntersuchungen/Expertisen/ Rechtsberatungen
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