promoted | Saturdays for Children
Justizskandal Münster: Mark Bellinghaus-Raubal wendet sich mit openPetition an die Öffentlichkeit
Beweise sind dazu da Recht zu erhalten. Vor der Justiz Münster scheint dies jedoch eine schwierige Sache zu sein.
Justizskandal Münster: Mark Bellinghaus-Raubal wendet sich mit openPetition an die Öffentlichkeit
Beweise sind dazu da Recht zu erhalten. Vor der Justiz Münster scheint dies jedoch eine schwierige Sache zu sein.
Pressemitteilung von MTR Rechtsanwälte
Lieferkettengesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft
28.12.2022
Politik, Recht & Gesellschaft

Das Lieferkettengesetz oder Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wie es mit vollem Namen heißt, gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 auch für Betriebe mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern. Ziel des Gesetzes ist, die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in Lieferketten zu regeln. Für Geschäftsführer und Vorstände bedeutet dies, dass sie neue unternehmerische Sorgfaltspflichten umsetzen und implementieren müssen, so Rechtsanwalt Michael Rainer, MTR Rechtsanwälte
Die Sorgfaltspflichten des Unternehmens erstrecken sich nach dem LkSG über die gesamte Lieferkette vom Rohstoff bis zum Endprodukt. Die Anforderungen an die Unternehmen sind dabei abgestuft und orientieren sich u.a. auch an dem Einflussvermögen, das das Unternehmen auf einen Verursacher der Verletzung von Menschenrechten hat und an den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette. Grundsätzlich beziehen sich die Sorgfaltspflichten auf den eigenen Geschäftsbereich, auf das Handeln der unmittelbaren Geschäftspartner und Zulieferer. Damit endet die Verantwortung nach dem Lieferkettengesetz allerdings nicht. Werden Missstände innerhalb der Lieferkette bekannt, müssen die Unternehmen tätig werden.
Das Lieferkettengesetz beinhaltet einen Katalog von elf international anerkannten Menschenrechtsübereinkommen. Dazu zählen u.a. die Verbote von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit, Missachtung von Arbeits- und Gesundheitsschutz oder Vorenthaltung des angemessenen Lohns.
Kommen die Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nicht nach, können Bußgelder bis zu 8 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes drohen. Zudem können Unternehmen bei einer bestimmten Höhe des Bußgeldes von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Nach dem Lieferkettengesetz sind die Unternehmen verpflichtet, ein Risikomanagement einzuführen, um ihre Sorgfaltspflichten erfüllen zu können. Durch ein solches Risikomanagementsystem sollen Gefahren für Menschenrechtsrechtsverletzungen oder Schädigungen der Umwelt frühzeitig erkannt und vermieden werden.
Unternehmen sind also gefordert, eine Risikoanalyse mit entsprechenden Kontrollmaßnahmen durchzuführen. Wird ein Risiko festgestellt, müssen Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Wurden geschützte Rechte verletzt, müssen Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich unverzüglich geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen.
Durch das Lieferkettengesetz werden die Anforderungen an eine effiziente Compliance und auch das Haftungsrisiko erheblich erhöht. Erfahrene Rechtsanwälte beraten.
https://www.mtrlegal.com/kanzlei/rechtsanwaelte/michael-rainer.html
Firmenkontakt:
MTR Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
Deutschland
+49 221 9999220
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com
Pressekontakt:
MTR Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
info@mtrlegal.com
+49 221 9999220
https://www.mtrlegal.com
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von MTR Rechtsanwälte
11.05.2023 | MTR Rechtsanwälte
EuGH zu immateriellen Schadenersatz nach Verstoß gegen DSGVO
EuGH zu immateriellen Schadenersatz nach Verstoß gegen DSGVO
29.03.2023 | MTR Rechtsanwälte
Wirecard - Anmeldung zum Musterverfahren
Wirecard - Anmeldung zum Musterverfahren
24.03.2023 | MTR Rechtsanwälte
Untreue im Wirtschaftsstrafrecht
Untreue im Wirtschaftsstrafrecht
21.03.2023 | MTR Rechtsanwälte
Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter
Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter
15.03.2023 | MTR Rechtsanwälte
BFH: Gewinne aus Verkauf von Kryptowährungen unterliegen der Steuer
BFH: Gewinne aus Verkauf von Kryptowährungen unterliegen der Steuer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.04.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Slowenien unterstützt den marokkanischen Autonomieplan, eine Unterstützung, die von der Trump-Regierung nachdrücklich bekräftigt wurde
Slowenien unterstützt den marokkanischen Autonomieplan, eine Unterstützung, die von der Trump-Regierung nachdrücklich bekräftigt wurde
22.04.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Iran und die Frente Polisario: Besorgniserregende Verbindungen laut der US-Stiftung zur Verteidigung der Demokratie (FDD)
Iran und die Frente Polisario: Besorgniserregende Verbindungen laut der US-Stiftung zur Verteidigung der Demokratie (FDD)
21.04.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Spanien bekräftigt seine Unterstützung für den marokkanischen Autonomieplan für die Sahara
Spanien bekräftigt seine Unterstützung für den marokkanischen Autonomieplan für die Sahara
20.04.2025 | Markus Ebertz
Gemeinde Hohenahr: Markus Ebertz zieht Bilanz
Gemeinde Hohenahr: Markus Ebertz zieht Bilanz
20.04.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Frankreich bekräftigt die marokkanische Souveränität über die Sahara und festigt seine strategische Partnerschaft mit dem Königreich
Frankreich bekräftigt die marokkanische Souveränität über die Sahara und festigt seine strategische Partnerschaft mit dem Königreich
