Pressemitteilung von NGO GLANZER

" Meine Individualbeschwerde bei den Vereinten Nationen "


Politik, Recht & Gesellschaft

" Meine Individualbeschwerde bei den Vereinten Nationen "" Bereits schon seit 20 Jahren kämpft Herr Horst Glanzer unermüdlich um sein rechtliches Gehör, " dass Ihm " leider zu Unrecht ständig vorsätzlich willkürlich rigoros menschenrechtsverletzend ohne Rücksicht auf Verluste verweigert wurde " bei der nationalen, und auch bei der internationalen Justiz, bei der 5. Sektion beim EGMR in Straßburg. Jetzt liegt seitdem 16. Dezember 2022 seine " Individualbeschwerde " bei den Vereinten Nationen in Genf beim " Menschenrechtsrat, " aber auch bei der Deutschen Botschafterin Frau Dr. Katharina Stasch, die auch noch gleichzeitig Vizepräsidentin beim Menschenrechtsrat in Genf geworden ist, und auch bei dem am 08. September 2022 neu nominierten UN - Hochkommissar Herrn Volker Türk seitdem 16.12. 2022 " bereits schon zur korrekten Überprüfung auf " !!!

Der Anlass seiner " Beschwerde " bei den Vereinten Nationen ist die " Willkür " bei der 5. Sektion beim EGMR in Straßburg, weil die Österreichische Richterin Frau Prof. Dr. Gabriela Kucsko - Stadlmayer seine für mich persönlich, " so sehr stark existentiell wichtige, " und auch für seine für Ihn persönlich, " so sehr stark berechtigte Beschwerde " Glanzer/Deutschland 58410/17 " absolut nicht fair behandelt hatte, " und der am 31. Oktober 2017 " zu Unrecht beschlossene Zurückweisungsbeschluss " Ihm der " zu Unrecht erlassene Zurückweisungsbeschluss ohne faires Verfahren zugeschickt wurde, " ohne dass der Artikel 6 der EMRK - Vorschrift vorschriftsmäßig angewendet wurde, " sowie es ja auch der Artikel 6 der EMRK - Vorschrift " zwingend vorschreibt " !!!

Da seine für ihn persönlich, " so sehr stark existentiell wichtige, " und auch seine für Ihn persönlich, " so sehr stark berechtigte Beschwerde " Glanzer/Deutschland 58410/17 am 31. Oktober 2017 " absolut nicht fair behandelt wurde, " sendete Herr Horst Glanzer seine für Ihn persönlich, " so sehr stark existentiell wichtige, " und auch seine für Ihn persönlich, " so sehr stark berechtigte Beschwerde Glanzer/Deutschland " nochmals mit seinem roten AR - Auslands - Rückschein zum EGMR in Straßburg ein, dass nun seine Beschwerde " endlich korrekt überprüft werden musste " !!!

" Leider lässt " sich die Österreichische Richterin bei der 5. Sektion beim EGMR in Straßburg, Frau Prof. Dr. Gabriela Kucsko - Stadlmayer bis heute bereits schon Zeit damit, dass Herrn Horst Glanzer " endlich mal sein Ihm zustehendes Wiederaufnahmeverfahren zugestanden wird, " sowie es der Deutsche Gesetzgeber einst am 30. Dezember 2006

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