BFH zur steuerlichen Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
21.02.2023 / ID: 386201
Politik, Recht & Gesellschaft

Gewinnausschüttungen erfolgen in der Praxis nicht immer anhand der Beteiligungsverhältnisse. Das Steuerrecht bietet die Möglichkeit, solche inkongruenten Gewinnausschüttungen anzuerkennen. Nach Ansicht des Finanzministeriums ist dies aber nur dann möglich, wenn in der Satzung eine entsprechende Regelung rechtssicher verankert ist, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die einen Beratungsschwerpunkt im Steuerrecht hat.
Abweichend von dieser Ansicht der Finanzverwaltung ist der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 28. September 2022 einen Schritt weiter gegangen und hat entschieden, dass eine inkongruente Gewinnausschüttung auch dann steuerlich anzuerkennen ist, wenn die Gesellschafterversammlung einen entsprechenden Beschluss, der punktuell die Satzung durchbricht, einstimmig fasst und dieser Beschluss von keinem Gesellschafter angefochten werden kann (Az.: VIII R 20/20).
In dem zu Grunde liegenden Fall war der Kläger in den Streitjahren 2012 bis 2015 zu 50 Prozent an einer GmbH beteiligt. Die anderen 50 Prozent wurden von einer weiteren GmbH, deren alleiniger Gesellschafter der Kläger war, gehalten. Der Gesellschaftsvertrag der ersten GmbH sah keine Regelungen zur Gewinnverteilung vor. Dementsprechend wären sie entsprechend der Beteiligungsverhältnisse zu verteilen gewesen. Allerdings fassten die Gesellschafter in den Streitjahren einstimmig Beschlüsse nach denen Vorabgewinne nur an die zweite GmbH ausgezahlt werden.
Das Finanzamt sah diese Ausschüttungsbeschlüsse zur inkongruenten Verteilung der Vorabgewinne zivilrechtlich als nichtig an und unterwarf die hälftigen Ausschüttungsbeträge beim Kläger als Einkünfte aus verdeckten Gewinnausschüttungen der Besteuerung.
Dagegen wehrte sich der Kläger erfolgreich. Der BFH stellte klar, dass die einstimmig gefassten Ausschüttungsbeschlüsse als zivilrechtlich wirksame Gewinnverwendungs- und Gewinnverteilungsbeschlüsse der Besteuerung zu Grunde zu legen seien. Dementsprechend lägen nur offene Gewinnausschüttungen an die zweite GmbH und keine Ausschüttungen an den Kläger vor. Dabei liege auch kein Gestaltungsmissbrauch vor. Dem Kläger sei durch die Ausschüttungen nur an die GmbH auch kein gesetzlich nicht vorgesehener Vorteil entstanden. Die zivilrechtlich wirksam beschlossenen inkongruenten Ausschüttungen seien steuerlich anzuerkennen, so der BFH.
Im Steuerrecht erfahrene Anwälte beraten bei MTR Legal Rechtsanwälte die nationale und internationale Mandantschaft.
https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.html
Firmenkontakt:
MTR Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
Deutschland
+49 221 9999220
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com
Pressekontakt:
MTR Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
info@mtrlegal.com
+49 221 9999220
https://www.mtrlegal.com
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von MTR Rechtsanwälte
11.05.2023 | MTR Rechtsanwälte
EuGH zu immateriellen Schadenersatz nach Verstoß gegen DSGVO
EuGH zu immateriellen Schadenersatz nach Verstoß gegen DSGVO
29.03.2023 | MTR Rechtsanwälte
Wirecard - Anmeldung zum Musterverfahren
Wirecard - Anmeldung zum Musterverfahren
24.03.2023 | MTR Rechtsanwälte
Untreue im Wirtschaftsstrafrecht
Untreue im Wirtschaftsstrafrecht
21.03.2023 | MTR Rechtsanwälte
Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter
Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter
15.03.2023 | MTR Rechtsanwälte
BFH: Gewinne aus Verkauf von Kryptowährungen unterliegen der Steuer
BFH: Gewinne aus Verkauf von Kryptowährungen unterliegen der Steuer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
18.07.2025 | Deutschland im Gleichgewicht
Deutschland im Gleichgewicht (DiG):
Deutschland im Gleichgewicht (DiG):
18.07.2025 | ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
100 Hühner nach Stallbrand sich selbst überlassen - ANINOVA erhebt Vorwürfe gegen Veterinäramt Heidekreis
100 Hühner nach Stallbrand sich selbst überlassen - ANINOVA erhebt Vorwürfe gegen Veterinäramt Heidekreis
16.07.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
15.07.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Die Europäische Kommission aktualisiert ihre Liste der Länder mit hohem Risiko im (AML/CFT)
Die Europäische Kommission aktualisiert ihre Liste der Länder mit hohem Risiko im (AML/CFT)
14.07.2025 | Corni DER verrückte Bauingenieur #KSDR
Wenn das Fundament wackelt - Die Baustelle Schule als Spiegel unserer Zeit
Wenn das Fundament wackelt - Die Baustelle Schule als Spiegel unserer Zeit
