Die Bürgerinitiative Leuchtturm ARD klagt gegen die Einseitigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
04.07.2023
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Bürgerinitiative Leuchtturm ARD klagt in einem richtungsweisenden Gerichtsprozess in zweiter Instanz gegen die Einseitigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die eklatanten und systemischen Verletzungen des Medienstaatsvertrages haben eine verheerende Wirkung auf die öffentliche Meinungsbildung und beschädigen die demokratische Entwicklung nachhaltig. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Meinungsäußerungsfreiheit durch Meinungsvielfalt zu schützen. Das ist das Lebenselixier einer Demokratie, so urteilt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung. Nur ein der Vielfaltsicherung dienendes Programm ist der individuelle Vorteil, der einen Rundfunkbeitrag rechtfertigt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. April 2023, Aktenzeichen 1 BvR 601/23).
Unter Bezugnahme auf das Bundesverfassungsgericht ruft die Initiative "Leuchtturm ARD" seit über 50 Wochen zu bundesweiten Mahnwachen gegen einseitige Diskursverengungen und für Presse- und Informationsfreiheit auf.
Die Verantwortlichen meiden seit genau einem Jahr den offenen Diskurs über die offensichtlichen Fehlentwicklungen beim ÖRR und die zunehmenden Verletzungen des Medienstaatsvertrages.
Das Vertrauen der Beitragszahler in die Unabhängigkeit des ÖRR ist auf einem Tiefststand und die Bevölkerung ist gespalten, anstatt einen offenen und fairen demokratischen Diskurs zu führen.
Wie Jimmy Gerum, der Gründer der Aktion erklärte, ist gerade in Zeiten, die von "Fluten der widersprüchlichen Informationen" gekennzeichnet sind, ein "starker, kritischer und unabhängiger Journalismus" vonnöten. "Der öffentliche Rundfunk, ARD und
ZDF, wird von den Bürgern bezahlt! Er hat Grundrechte zu schützen als mutiger Anwalt und Vierte Säule der Gewaltenteilung!"
Inzwischen beteiligen sich über 150 Städte und Aktionen der D-A-CH Region an der Forderung an die Redaktionen einen ausgewogenen Diskurs über die Inhalte der bürgerlichen Opposition zu führen.
Am 11. Juli wird diese Forderung auch vor das Verwaltungsgericht getragen in der zweiten Instanz gegen den Bayerischen Rundfunk. Kern des Verfahrens wird ein Gutachten des Medienwissenschaftlers Prof. Meyen, LMU München, der die Unausgewogenheit des ÖRR untersucht hat und zu eindeutigen Ergebnissen gelangt.
Die Verhandlung wird öffentlich sein und findet am 11. Juli ab 11 Uhr vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in der Ludwigstr. 23 im Sitzungssal 3 im Erdgeschoß statt.
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