Geerbte Steuererklärung - Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
27.09.2023 / ID: 399286
Politik, Recht & Gesellschaft
Mirko P. aus Stuttgart:Ich habe vor Kurzem geerbt. Der Verstorbene war zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet. Muss ich diese nun für ihn übernehmen?
Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Ein Erbe besteht nicht immer ausschließlich aus Vermögenswerten. Neben der Erbschaftssteuererklärung müssen Erben unter Umständen auch die Pflicht der Einkommenssteuererklärung des Verstorbenen übernehmen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn derjenige selbstständig war, also Freiberufler oder Gewerbetreibender, oder Rentner mit Einkünften oberhalb des Grundfreibetrages. Aber auch Arbeitnehmer können zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet sein, zum Beispiel bei Nebeneinkünften oder Einkünften aus Vermietung. Erben sollten dann zunächst prüfen, ob eine Steuernachzahlung droht, die höher als das Erbe ist. Nach Kenntnis vom Erbfall oder ab Testamentseröffnung haben sie sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Wer es nicht ausschlägt, nimmt es automatisch an und haftet für die vollständige und richtige Steuererklärung des Verstorbenen und für mögliche Steuerschulden. Informationen beispielsweise zu Einkünften erhalten Erben unter Vorlage des Erbscheins, des Testaments oder Erbvertrages jeweils mit der Eröffnungsurkunde des Nachlassgerichts bei Banken, dem Finanzamt sowie der Renten- und Krankenversicherung. Um alle Ausgaben steuerlich geltend machen zu können, sollten sie beim Ausräumen der Wohnung nach Rechnungen für beispielsweise Handwerkerkosten, Haushaltshilfen oder haushaltsnahe Dienstleistungen Ausschau halten. Außerdem können Erben unter anderem auch außergewöhnliche Belastungen wie Zuzahlungen fürs Pflegeheim und Krankheitskosten, außerdem den Behindertenpauschbetrag, Kirchensteuer, Spenden sowie Kranken- und Pflegeversicherung angeben. Der letzte Steuerbescheid kann bei der Erstellung helfen. Es gilt die gesetzliche Abgabefrist, wenn nötig ist es aber möglich, eine Verlängerung der Frist zu beantragen. Bei einer Erbengemeinschaft übernehmen alle die Pflichten des Verstorbenen. Sie müssen sich jedoch einigen, wer die Steuererklärung anfertigt und unterzeichnet. Übrigens: War der Verstorbene nachlässig, kann das Finanzamt Steuerklärungen für die letzten Jahre rückwirkend nachfordern.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 2.038
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.ergo.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
Firmenkontakt:
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
Deutschland
0211 477-2980
http://www.ergo.com
Pressekontakt:
HARTZKOM PR und Content Marketing
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18
http://www.hartzkom.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
24.11.2025 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Richtig reagieren bei Sturm - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Richtig reagieren bei Sturm - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
17.11.2025 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Black Friday - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Black Friday - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
20.10.2025 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Tickets auf dem Zweitmarkt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutzversicherung
Tickets auf dem Zweitmarkt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutzversicherung
15.09.2025 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Zugausfälle - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutzversicherung
Zugausfälle - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutzversicherung
18.08.2025 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Grillen - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutzversicherung
Grillen - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutzversicherung
Weitere Artikel in dieser Kategorie
26.11.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
25.11.2025 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
Anspruch auf Entgeltdifferenz wegen Geschlechtsdiskriminierung - Paarvergleich mit nur einer Person
Anspruch auf Entgeltdifferenz wegen Geschlechtsdiskriminierung - Paarvergleich mit nur einer Person
25.11.2025 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
Betriebsratswahl - Verlangen nach Briefwahlunterlagen bei Betriebsabwesenheit und Bewertung von Stimmzetteln mit sichtbarer Stimmabgabe
Betriebsratswahl - Verlangen nach Briefwahlunterlagen bei Betriebsabwesenheit und Bewertung von Stimmzetteln mit sichtbarer Stimmabgabe
25.11.2025 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
Tattoo mit gesundheitlichen Folgen - Auswirkungen auf den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
Tattoo mit gesundheitlichen Folgen - Auswirkungen auf den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
25.11.2025 | SELZER REIFF Notare, Frankfurt
Dienstbarkeiten: Grundbuchrechte verständlich erklärt
Dienstbarkeiten: Grundbuchrechte verständlich erklärt

