Einfache Portallösung: Schutz für "Whistleblower" bei KMU
22.11.2023
Politik, Recht & Gesellschaft
Unternehmen, die zwischen 50 und 249 Personen beschäftigen, müssen bis zum 17. Dezember 2023 Zeit eine interne Meldestelle eingerichtet haben. Grund dafür ist das Hinweisgeberschutzgesetz vom 2. Juli 2023. Mit Giveanote.de gibt es jetzt eine einfache Portallösung für kleine und mittelständische Firmen.
Internes Meldeportal giveAnote.de
Die SP Circle GmbH bietet mit Giveanote.de eine einfache und digitale Lösung an ohne aufwändige Implementierungen und neue Prozesse. Die Hinweisgeber können so anonym Meldungen an die unabhängig agierende interne Meldestelle absetzen - das Portal setzt die Angabe von persönlichen Informationen nicht voraus. Diese Meldungen werden dann nur an den zuständigen Mitarbeiter bei SP Circle weitergeleitet. Hier erfolgt eine fachliche Einschätzung, ob der Hinweis juristisch relevant und zu verfolgen ist. Die erforderlichen Schritte zur Aufklärung werden eingeleitet, ohne dass Mitarbeiter des Unternehmens involviert werden. Im persönlichen Login-Bereich kann der Stand der eigenen Meldung jederzeit eingesehen und es können weitere Informationen hinterlegt werden. Über das Portal kann die Meldestelle ebenso Kontakt zum Hinweisgeber aufnehmen, ohne dessen Anonymität zu gefährden.
Auswirkungen des Gesetzes
Aus den Erfahrungen mit dem Hinweisgeberschutzgesetz, das bei größeren Unternehmen schon seit Juli Pflicht ist, lassen sich erste Prognosen ableiten. Laut Maximilian Schulz, bei der SP Circle GmbH verantwortlich für das Portal, wird wahrscheinlich bei den kleineren und mittleren Unternehmen eine kleine "Meldewelle" durch die anfängliche Neugier ausgelöst. Er rechnet auf Sicht mit etwa drei bis vier Meldungen im Jahr - von denen etwa die Hälfte verfolgt werden muss. "Der große Vorteil von Giveanote.de: Wir sichern die Anonymität für den Hinweisgeber und vermeiden aufwändige oder parallele Prozesse in den Firmen", beschreibt Schulz das Prinzip.
Schutz vor Repressalien
Das Gesetz schützt Personen, die Hinweise auf Straftaten geben, die mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen. Eine solche Meldung einer Straftat darf keine Bestrafung oder sonstigen negativen Folgen für deren weiteren beruflichen Werdegang nach sich ziehen.
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