ARAG Recht schnell...
14.02.2024 / ID: 407011
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ Urlaubsausgleich auch bei vorzeitigem Ruhestand +++Wenn Beschäftigte ihren Urlaub trotz Aufforderung nicht nehmen, verfällt ihr Urlaubsanspruch. Wer ihn hingegen nicht nehmen konnte, erhält Geld als Ausgleich. Das gilt auch bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand, entschied nach Auskunft der ARAG Experten der Europäische Gerichtshof im Fall eines italienischen Mitarbeiters im öffentlichen Dienst (Az.: C-218/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des EuGH .
+++ Keine Einkommenssteuer bei Verkauf einer geerbten Immobilie +++
Für den Verkauf einer zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörenden Immobilie dürfen die Finanzämter künftig keine Einkommenssteuer mehr verlangen. Das hat laut ARAG Experten der Bundesfinanzhof unter Änderung seiner Rechtsprechung entschieden (Az.: IX R 13/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BFH .
+++ Kein Kindergeld bei Freiwilligendienst zwischen Studienabschnitten +++
Wer sein Studium mit dem Bachelor abschließt und dann einen Freiwilligendienst leistet, hat laut Bundesfinanzhof eine Erstausbildung abgeschlossen. Das habe Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch, an denen laut ARAG Experten auch ein späteres Masterstudium nichts mehr ändert (Az.: III R 10/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BFH .
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