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GREGOR: KI-Grundbuchleser für Grundbuchorganisation


Politik, Recht & Gesellschaft

GREGOR: KI-Grundbuchleser für GrundbuchorganisationDüsseldorf, März 2024. Grundstücksbezogene Verträge kommen nur mit notarieller Beurkundung wirksam zustande. Entsprechend hoch der Durchsatz: Einzelne Notariate verarbeiten bis zu 10.000 Grundbuchauszüge pro Jahr.

Stand heute stehen die dafür erforderlichen Grundbuchdaten allen, die damit arbeiten, nicht in strukturierter Form zur Verfügung. Zeitraubend und mühsam müssen Mitarbeitende in Notariaten und Kanzleien diese Daten durch manuelle Abschriften oder Copy & Paste in eigene Vorlagen übertragen. Vor ähnlichem Aufwand stehen Finanzinstitute und Immobilienunternehmen, die Grundstücks- und Erbschaftsverträge sowie Grundschuldbestellungen bearbeiten.

Geht Grundbüchern auf den Grund

Um Mitarbeitende von dieser repetitiven Fleißarbeit zu befreien, greift das Legal-Tech-Unternehmen fastlaw.online auf künstliche Intelligenz zurück: Seine jüngste Anwendung GREGOR führt als erster KI-Grundbuchleser die digitale Verarbeitung vollautomatisch durch. Damit bleibt Anwendenden Raum für Arbeiten, die menschliche Intelligenz erfordern. Die native KI analysiert Grundbucheinträge inklusive Löschungen und extrahiert in KI-typischer Geschwindigkeit Informationen für notarielle Urkunden wie Kaufverträge oder Grundschuldbestellungen. Daten erfasst der digitale Assistent in kurzer Zeit und fügt sie übersichtlich in vordefinierte Felder ein. Zeitraubende, personalintensive Tätigkeiten wie handschriftliche Übertragungen - eine typische Fehlerquelle - oder nicht enden wollendes Copy & Paste entfallen. Auch Grundbuchlöschungen berücksichtigt die Software und zeigt auf Wunsch die Löschungen an. Mit jedem Gebrauch lernt die KI dazu und arbeitet schon zum Release mit einer Erkennungsgenauigkeit von 85-90 Prozent - Tendenz steigend.

Einbindung in nahtlosen Workflow mit FlexiLead

Wer das kanzleispezifische CRM-System "FlexiLead" nutzt, dockt GREGOR reibungslos an, um notarielle Urkunden unkompliziert um weitere Daten von den Vertragsparteien oder aus dem Notariatsverwaltungsprogramm zu ergänzen.

(Bildquelle: fastlaw.online)

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