Schweigerecht des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren
11.03.2024 / ID: 408478
Politik, Recht & Gesellschaft

Dabei müssen Beschuldigte, erst Recht wenn für die Ermittlungsbehörden noch kein Anfangsverdacht und keine Beschuldigteneigenschaft besteht, keine Angaben zur Sache machen und sollten dies auch nicht ohne den Beistand eines Anwalts und Strafverteidigers tun. Rechtsanwalt Mario Dujmovic berät und verteidigt als Fachanwalt für Strafrecht bundesweit Beschuldigte in Ermittlungsverfahren bei Durchsuchungen und Festnahmen.
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