Bußgeldbescheid: Eine Überprüfung lohnt sich!
09.04.2024
Politik, Recht & Gesellschaft

Abhängig vom Delikt können Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote nach sich ziehen. Doch trotz dieser teils drastischen Folgen fügen sich die meisten Beschuldigten widerspruchslos den Konsequenzen des zugesandten Bußgeldbescheids. Dabei lohnt sich eine Überprüfung! Denn nicht selten lässt dieser sich aufgrund fehlerhafter Lasertechnik, langer Wartungsintervalle oder inkorrekter Auswertungen durch unerfahrene Polizisten erfolgreich anfechten.
Potentielle inhaltliche oder formelle Fehler erkennen
Kommt es nach einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zum Bußgeldverfahren, erhält der Beschuldigte zunächst rechtliches Gehör in Form eines Anhörungsbogens. Überzeugt seine Rücksendung die Bußgeldbehörde nicht, folgt ihm ein Bußgeldbescheid. Und damit die Möglichkeit eines erfolgreichen Einspruchs gegen die Vorwürfe und einer anschließenden Einstellung des Amtsgerichtsverfahrens. 14 Tage bleibt Betroffenen nach erfolgter Zustellung Zeit für einen Einspruch.
Sie sollten sie sinnvoll nutzen und statt eigener Stellungnahmen oder sofortiger Zahlungen mit Markus Büttgenbach einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Mit seiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts erkennt er auf Anhieb potenzielle inhaltliche oder formelle Fehler. Er lässt Messungsergebnisse gutachterlich überprüfen und erwägt seinerseits jedwede Option für begründete Einsprüche. Selbst vor hohen Kosten muss sich niemand sorgen, denn für den empathischen Anwalt steht das Recht seiner Klienten im Vordergrund. So bietet er allen Interessierten eine kostenlose Ersteinschätzung ihres Bußgeldbescheids an. Private Rechtsschutzversicherungen übernehmen im Anschluss anfallende Gebühren, und bei Urteilen zugunsten des Angeklagten trägt die Staatskasse die Verfahrenskosten.
Seit 2017 als Anwalt in Siegburg tätig, vereint Markus Büttgenbach Kompetenz mit Zuverlässigkeit und Empathie. Dabei berät er seine Klienten nicht nur bei Bußgeldbescheiden, lückenhaft geführten Fahrtenbüchern, Verkehrsunfällen und anderen Verkehrsangelegenheiten kompetent und individuell. Als ausgebildeter Mediator verfügt Markus Büttgenbach auch im Familienrecht über fundierte Expertise. Mit regelmäßigen Weiterbildungen und der Implementierung neuester Digital-Techniken garantiert er schnelle und korrekte Ausführungen aller Aufträge. Dank Telefon-Beratung und Online-Kommunikation können Interessenten deutschlandweit von den Kenntnissen des Anwalts profitieren. Oder für ein persönliches Gespräch den Weg in die Kanzlei im südlichen Nordrhein-Westfalen antreten. Er lohnt sich: Nicht nur im Falle eines Bußgeldverfahrens!
(Bildquelle: Fotostudio Uschi Kitschke)
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