ARAG Recht schnell...
15.05.2024 / ID: 411904
Politik, Recht & Gesellschaft

Wenn Inhaftierte krank werden, kommt in der Regel die Vollzugsbehörde für ihre Behandlungskosten auf. Was aber, wenn sie ausbrechen? Dann zahlt nach Auskunft der ARAG Experten nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Hannover die Krankenkasse, denn schließlich unterbreche die Flucht den Vollzug (Az.: S 11 KR 285/19 KH).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des SG Hannover .
+++ Jobcenter darf Geldgeschenk anrechnen +++
Rund 65.000 Euro hatte eine Familie geschenkt bekommen, um eine lang ersehnte Reise nach Mekka machen zu können. Doch das Jobcenter darf das Geldgeschenk auf die SGB-II-Leistungen anrechnen, die die Familie bezogen hatte. Sie muss nun rund 22.600 Euro zurückzahlen, wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg laut ARAG Experten entschied (Az.: L 18 AS 684/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteiung des LSG Berlin-Brandenburg .
+++ Bank darf Negativzinsen fordern +++
Wenn ein Darlehen vorzeitig abgelöst wird, kann für die Vorfälligkeitsentschädigung auch ein negativer Wiederanlagezins einbezogen werden. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach dies auch dann gilt, wenn die Bank hierdurch im Ergebnis mehr vereinnahmt als durch die entgangenen künftigen Zinseinnahmen (Az.: XI ZR 159/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .
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