ARAG Recht schnell...
29.05.2024 / ID: 412603
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ Mietvertrag: Fristlose Kündigung wegen Wasserdusche +++Zweimal hatte eine Mieterin ihre Vermieterin vom Balkon aus mit Wasser übergossen. Sie wollte verhindern, dass ihr Fahrrad umgestellt wird und hatte bereits weitere Aktionen angekündigt. Das Amtsgericht Hanau bestätigte laut ARAG Experten die fristlose Kündigung des Wohnraum-Mietverhältnisses und hielt sogar eine Abmahnung für entbehrlich (Az.: 34 C 92/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Hanau .
+++ Anforderungen an Online-Kündigungen +++
Eine Webseite zur Bestätigung von Kündigungen, die erst nach einem Zwischenschritt für die Eingabe von Benutzername und Passwort oder von Vertragskontonummer und Postleitzahl erreichbar ist, entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab nach Auskunft der ARAG Experten einer Unterlassungsklage gegen einen Strom- und Gasanbieter statt (Az.: I-20 UKl 3/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Düsseldorf .
+++ Im Job: Bitte rote Hose tragen +++
Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten unter Umständen die Farbe ihrer Arbeitskleidung vorschreiben. Wer nicht mitspielt, kann sogar gekündigt werden - ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, bei dem es um eine rote Arbeitshose ging (Az.: 3 SLa 224/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Düsseldorf .
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