Pressemitteilung von Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Erneutes Urteil pro Verbraucher


Politik, Recht & Gesellschaft

Erneutes Urteil pro VerbraucherDas Landgericht Mönchengladbach verurteilte den Versicherungskonzern ARAG am 18.7.2024, Versicherungsdeckung für die Klage eines an Impfschäden leidenden Versicherungsnehmers wegen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Höhe von 235.000 Euro gegenüber BioNtech zu gewähren. "Das Urteil ist eines in einer Reihe von Urteilen gegen das "Who-is-who" der deutschen Versicherungswirtschaft. Bedauerlicherweise meinen einige Rechtsschutzversicherer, nach "Gutsherrenart" über die Gewährung vertraglich geschuldeter Leistungen entscheiden zu können. Dieser Fehlentwicklung begegnen wir nunmehr durch erfolgreiche Deckungsklagen", erläutert Rechtsanwalt Dr. Marco Rogert.

Hinreichende Erfolgsaussichten verpflichten zum Deckungsschutz

Versicherungen können ihre Leistungspflicht verneinen, wenn ein von Versicherungsnehmer beantragter Deckungsschutz nicht zum Erfolg führen kann. Über den behaupteten Mangel an Erfolgsaussichten nebst Begründung muss die Versicherung die Kunden zudem fristgerecht informieren - was die ARAG laut Landgericht Mönchengladbach versäumte. Das Landgericht warf der Beklagten einerseits formelle Mängel in Form von Fristüberschreitung und mangelhafter Aufklärung vor. Zudem sprach es aber der Rechtsverfolgung gegenüber dem Impfstoffhersteller die erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht zu; der Versicherungsnehmer sei in der Lage, den Beweis mit zulässigen und geeigneten Beweismitteln zu führen. Daher greift für die ARAG die Pflicht zum Deckungsschutz.

Übertragbar auf Parallelfälle

Diese Beurteilung des Gerichts ist auf praktisch alle Parallelfälle übertragbar, weil schlüssiger Vortrag und Beweismittel in praktisch sämtlichen Fällen möglich ist. Sie steht in einer Linie mit erfolgreichen Deckungsklagen gegen die Allianz und die DEVK. Auch das Landgericht Berlin stellte in einer Klage auf Prozesskostenhilfe die erforderlichen "hinreichenden Erfolgsaussichten" einer Klage gegen den Impfstoffhersteller fest. "Ich finde es unfassbar, dass sich Rechtsschutzversicherer selbst bei schwersten Gesundheitsschäden bei meist vor der Impfung jungen und kerngesunden Menschen nach der Schädigung infolge der Impfung aus ihrer Verantwortung stehlen", so Rogert.

Verjährung von Ansprüchen könnte zu Schadensersatzpflicht des Versicherers führen

Ab dem 31.12.2024 droht die Verjährung rechtlich besonders erfolgsversprechender Schadenersatzansprüche aus § 84 Arzneimittelgesetz, die eine verschuldensunabhängige sogenannte "Gefährdungshaftung" vorsehen. Doch aktuell wendet sich das Blatt zugunsten derer, die Entschädigung einklagen. "Einige Beweisbeschlüsse und positiv verlaufende mündliche Verhandlungen hat es auch in den Hauptsacheverfahren bereits gegeben. Naturgemäß dauert es wegen der Beweisaufnahmen in gut laufenden Fällen länger als in den negativ laufenden Fällen, bis ein Urteil gefällt wird. Ich frage mich, ob die Rechtsschutzversicherer sich des erheblichen Haftungsrisikos bewusst sind, das sie mit der Deckungsablehnung eingehen - von der negativen Publicity einmal abgesehen", so Rogert weiter. Er ordnet die Lage wie folgt ein: "Sobald wir die ersten Hauptsacheverfahren gewonnen haben, werden Schadenersatzansprüche gegen Rechtsschutzversicherer die Folge sein, wenn die Deckungsverweigerung dazu führte, dass die Versicherungsnehmer aus Gefährdungshaftung nicht geklagt haben bzw. sie nicht klagen konnten."

Kanzlei Rogert & Ulbrich

Die Kanzlei Rogert & Ulbrich vertritt aktuell rund 3.500 Mandantinnen und Mandanten, die erhebliche gesundheitliche Schäden infolge von Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff gegen SarsCoV2 vorweisen. Bisher reichte sie für mehr als 500 Geschädigte Klagen bei deutschen Landgerichten ein. Zuvor hatten die Kanzleigründer Pionierarbeit im Dieselabgasskandal geleistet und den Weg für die Entschädigung Hunderttausender geebnet.

(Bildquelle: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte in Partnerschaft mb)

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