ARAG Recht schnell...
25.09.2024 / ID: 418508
Politik, Recht & Gesellschaft

Ein Ehepaar musste sich von seinen Mitbewohnern trennen. Laut ARAG Experten untersagte das Verwaltungsgericht Neustadt den Eheleuten, zwei Minischweine im Garten des Wohnhauses zu halten. Trotz des Zusatzes "Mini" blieben die Tiere Schweine, mit entsprechenden Geräusch- und Geruchsbelästigungen (Az.: 5 K 427/24.NW).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Neustadt .
+++ Nicht mit richtiger Karte bezahlt +++
Als seine Ehefrau im Urlaub krank wurde und sich ärztlich behandeln ließ, wollte ihr Mann die Behandlung mit seiner Kreditkarte zahlen, damit die daran gekoppelte Auslandskrankenversicherung die Kosten übernahm. Musste diese aber nicht, da der Flug des Ehepaares nicht mit der Karte bezahlt worden war. Das Oberlandesgericht Bremen bestätigte nach Auskunft der ARAG Experten die entsprechende Ausschlussklausel (Az.: 3 U 46/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Bremen .
+++ Herr und Frau ist nicht genug +++
Wer 2019 bei der Deutschen Bahn ein Ticket buchen wollte, musste sich auf der Online-Plattform des Unternehmens entscheiden, ob er als Mann oder als Frau bestellen wollte. Das ist diskriminierend für non-binäre Personen, die sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, welcher eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main bestätigte (Az.: X ZR 71/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .
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