Marokko ist von der Entscheidung des EuGH zu den Agrar- und Fischereiabkommen nicht betroffen
07.10.2024
Politik, Recht & Gesellschaft
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, afrikanische Zusammenarbeit und im Ausland lebende Marokkaner (MAECMRE) reagierte auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 4. Oktober mit einer am selben Tag veröffentlichten Erklärung. In dieser Erklärung heißt es, dass Marokko sich in keiner Weise von der erwähnten Entscheidung betroffen sieht.
In der Erklärung des Außenministeriums (MAECMRE) wird die Entscheidung des EuGH kritisiert und darauf hingewiesen, dass sie "offensichtliche Rechtsfehler" und sachliche Fehler enthalte, die eine Unkenntnis der Realitäten des Falls oder eine mögliche politische Voreingenommenheit widerspiegeln könnten.
Laut dem marokkanischen Außenministerium fühlt sich das Königreich nicht an die Entscheidung gebunden, da es nicht an dem Verfahren beteiligt war, das sich auf einen Protest der von Algerien unterstützten Polisario-Front gegen die Europäische Union konzentrierte.
Marokko war an keiner Phase dieses Gerichtsverfahrens beteiligt und fühlt sich daher von dem Urteil des EuGH nicht betroffen, erklärt die Pressemitteilung.
Das marokkanische Außenministerium bedauert, dass sich der Europäische Gerichtshof ungebührlich an die Stelle der zuständigen Organe der Vereinten Nationen setzt, deren Positionen in dieser Frage fest verankert sind. Das Ministerium führt auch das Beispiel des britischen High Court an, der in einem ähnlichen Fall mehr Urteilsvermögen und Unparteilichkeit bewiesen habe.
Das Kommunique warnt auch davor, dass das Königreich keine Abkommen oder Rechtsdokumente abschließen wird, die seine territoriale Integrität und nationale Einheit nicht respektieren.
Marokko ruft daher den Rat, die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen, die Errungenschaften der europäisch-marokkanischen Partnerschaft zu schützen und dem Königreich die Rechtssicherheit zu gewährleisten, auf die es als strategischer Partner der EU Anspruch hat.
Marokko nimmt damit eine entschlossene Haltung gegenüber der Entscheidung des EuGH ein, indem es seine Rechte und die Notwendigkeit der Achtung seines rechtlichen und territorialen Rahmens betont.
Diese Reaktion verdeutlicht, wie wichtig es ist, den Dialog mit den europäischen Partnern aufrechtzuerhalten, um die Einhaltung der bilateralen Verpflichtungen und die kontinuierliche Entwicklung von für beide Seiten vorteilhaften strategischen Beziehungen zu gewährleisten.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
MAROKKO ZEITUNG
kronestrasse 72
10117 Berlin
Deutschland
01638107098
https://www.marokkozeitung.de
Pressekontakt:
Khalid Drawi
kronestrasse 72
10117 Berlin
01638107098
https://www.marokkozeitung.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von MAROKKO ZEITUNG
09.10.2024 | MAROKKO ZEITUNG
Deutschland bekräftigt die Bedeutung der strategischen Partnerschaft zwischen Marokko und der EU
Deutschland bekräftigt die Bedeutung der strategischen Partnerschaft zwischen Marokko und der EU
07.10.2024 | MAROKKO ZEITUNG
Nach den Urteilen des EuGH bekräftigen die Hauptstädte Europas die Bedeutung ihrer strategischen Allianz mit Marokko
Nach den Urteilen des EuGH bekräftigen die Hauptstädte Europas die Bedeutung ihrer strategischen Allianz mit Marokko
27.09.2024 | MAROKKO ZEITUNG
Dänemark unterstützt den marokkanischen Autonomieplan
Dänemark unterstützt den marokkanischen Autonomieplan
27.08.2024 | MAROKKO ZEITUNG
Japan bekräftigt seine Nichtanerkennung der "Polisario"
Japan bekräftigt seine Nichtanerkennung der "Polisario"
26.08.2024 | MAROKKO ZEITUNG
Japan-Afrika-Gipfel: Hintergrund und Kontrovers
Japan-Afrika-Gipfel: Hintergrund und Kontrovers
Weitere Artikel in dieser Kategorie
11.10.2024 | Solibro Verlag
Frechheit: alternativlose "Auto"-Biografie Angela Merkels
Frechheit: alternativlose "Auto"-Biografie Angela Merkels
10.10.2024 | HELP-Akademie- die zertifizierte Bildungseinrichtung
Gute Führung beginnt immer mit bewusster Selbstführung!
Gute Führung beginnt immer mit bewusster Selbstführung!
10.10.2024 | ARAG SE
ARAG Kinderbuch zum Grundgesetz
ARAG Kinderbuch zum Grundgesetz
09.10.2024 | Windirsch, Britschgi & Wilden
Bundesarbeitsgericht - Körperreinigungszeit vergütungspflichtige Arbeitszeit?
Bundesarbeitsgericht - Körperreinigungszeit vergütungspflichtige Arbeitszeit?
09.10.2024 | STP Informationstechnologie GmbH
Legal Tech Report: Kanzleien wollen in Prozess-Automatisierung investieren
Legal Tech Report: Kanzleien wollen in Prozess-Automatisierung investieren