Marokko ist von der Entscheidung des EuGH zu den Agrar- und Fischereiabkommen nicht betroffen
07.10.2024
Politik, Recht & Gesellschaft

In der Erklärung des Außenministeriums (MAECMRE) wird die Entscheidung des EuGH kritisiert und darauf hingewiesen, dass sie "offensichtliche Rechtsfehler" und sachliche Fehler enthalte, die eine Unkenntnis der Realitäten des Falls oder eine mögliche politische Voreingenommenheit widerspiegeln könnten.
Laut dem marokkanischen Außenministerium fühlt sich das Königreich nicht an die Entscheidung gebunden, da es nicht an dem Verfahren beteiligt war, das sich auf einen Protest der von Algerien unterstützten Polisario-Front gegen die Europäische Union konzentrierte.
Marokko war an keiner Phase dieses Gerichtsverfahrens beteiligt und fühlt sich daher von dem Urteil des EuGH nicht betroffen, erklärt die Pressemitteilung.
Das marokkanische Außenministerium bedauert, dass sich der Europäische Gerichtshof ungebührlich an die Stelle der zuständigen Organe der Vereinten Nationen setzt, deren Positionen in dieser Frage fest verankert sind. Das Ministerium führt auch das Beispiel des britischen High Court an, der in einem ähnlichen Fall mehr Urteilsvermögen und Unparteilichkeit bewiesen habe.
Das Kommunique warnt auch davor, dass das Königreich keine Abkommen oder Rechtsdokumente abschließen wird, die seine territoriale Integrität und nationale Einheit nicht respektieren.
Marokko ruft daher den Rat, die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen, die Errungenschaften der europäisch-marokkanischen Partnerschaft zu schützen und dem Königreich die Rechtssicherheit zu gewährleisten, auf die es als strategischer Partner der EU Anspruch hat.
Marokko nimmt damit eine entschlossene Haltung gegenüber der Entscheidung des EuGH ein, indem es seine Rechte und die Notwendigkeit der Achtung seines rechtlichen und territorialen Rahmens betont.
Diese Reaktion verdeutlicht, wie wichtig es ist, den Dialog mit den europäischen Partnern aufrechtzuerhalten, um die Einhaltung der bilateralen Verpflichtungen und die kontinuierliche Entwicklung von für beide Seiten vorteilhaften strategischen Beziehungen zu gewährleisten.
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